(18.01.2020, 18:10)Horst schrieb: ANMERKUNG:
Auch Grundrechter können durch Gesetz eingeschränkt werden. Dies ist vorliegend durch § 20 Abs. 8 ff und Abs. 14 IfsG geschehen.
Eine Einschränkung der Grundrechte muß aber in dem entsprechenden Gesetz explizit vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall ist das entsprechende Gesetz de jure ungültig. Ob dies hier der Fall ist, weiß ich allerdings nicht.
Darüberhinaus bricht Völkerrecht gemäß GG Par. 25 ("Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.")
S.dazu https://www.bpb.de/apuz/30859/idee-und-a...echt?p=all
"Vielmehr wurde die völkerrechtliche Ordnung zum Anwalt des Individuums gegenüber den Staaten (und insbesondere dem jeweiligen Heimatstaat des Einzelnen) erhoben - an erster Stelle in den Interessen, die allen Menschen kraft ihres Menschseins gemeinsam sind: Leben, Gesundheit, Freiheit."
If ye were of the world, the world would love his own; but because ye are not of the world, but I have chosen you out of the world,
therefore the world hateth you.