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Privatrezept Massage
#1
Hallo zusammen,

ich bin grade etwas unsicher.

Ich habe eine Patientin, die ein Rezept über Massagen von ihrem Hausarzt bekommen hat. Sie ist privat versichert. Nun fragt sie, ob sie bei mir nutzen kann?!

Was muss ich hier beachten? Wie gehe ich vor?

Puhh, aller Anfang ist schwer... Fragen über FRagen,....

Danke für Eure Hilfe

Liebe Grüße

Verena
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#2
Liebe Verena,

als Heilpraktikerin benötigst du k e i n Rezept/ Verordnung. Du berechnest deine Leistung nachdem du eine Diagnose gestellt hast und dein Therapiekonzept einsetzt.

Ist die Patientin in der PKV, kannst du die Therapie ohne Rezept machen und nach GeBüH abrechnen, die Ziffern haben wir ja im Kurs besprochen.
Im internen Kursbereich kannst du gern konkrete Beispiele machen mit deinen Leistungsketten usw.

Ist die Pat. in der GKV, muss Sie deine Leistung privat zahlen oder mit dem Rezept zu einem GKV zugelassenen Physiotherapeuten gehen.
Physiotherapeuten arbeiten auf Verordnungen nach den Vorgaben von Ärzten oder HP ( nur privat)

Ausnahme sind Verordnungen über Osteopathie wenn du in einem Osteopathieverband bist, der mit GKV eine Sondervereinbarung hat. In dem Fall kannst du dich diesbezüglich auch direkt an den Osteopathieverband wenden.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#3
Ganz lieben Dank für Deine ausführliche Antwort, liebe Silke!
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