Weiß jetzt nicht genau, ob das in "rechtliches und juristisches" reinpasst
Ich habe folgendes Problem:
Im November 2018 habe ich mit der HP-Ausbildung angefangen. Diese mache ich hier über die Fernschule neben meinem Hauptberuf Landschaftsgärtner.
Die Kosten für die Fernschule hab ich bei der Steuer als "Fortbildungskosten" angegeben.
Mein lieber Herr Finanzamtmitarbeiter hat mich daraufhin kontaktiert und gemeint, dass das nicht als Fortbildung zählt, weil es nichts mit meinem Beruf zu tun hat. Er meinte, ich müsse mich freiberuflich Selbständig melden um die Kosten angeben und absetzen zu können.
Nun meine Frage:
Wie kann ich mich als Heilpraktiker freiberuflich Selbständig melden, wenn ich doch noch gar keine Prüfung abgelegt habe ? Das geht doch gar nicht.
Wie macht Ihr das so?
Ich habe vor ca 10 Jahren eine Ausbildung zum FengShui-Berater über Fernstudium gemacht...das wurde anerkannt als Fortbildungskosten
Lieben Gruß
Daniel