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Namensgebung
#21
(03.07.2016, 15:32)Maria82 schrieb: Hallo liebes Team Smile

Da ich ja demnächst die Ausbildung zur Bachblütenberaterin angehen werde, stellt sich für mich folgende Frage:

Darf ich auch als BBB eine Hausbesuchspraxis führen ?

Als HP dürfte ich es, aber als Beraterin ? Da bin ich mir nicht sicher...   Undecided

Hallo Maria und miteinander,

eine Hausbesuchspraxis für BBBs ist völlig problemlos, da es für diesen Beruf kein Gebote oder Verbote für die Ausgestaltung der Praxisausübung gibt. Bei Heilpraktikern war dies lange Zeit umstritten, da die Zulassung als Heilpraktiker nicht dazu berechtigt, diesen Beruf "im Umherziehen" auszuüben ( § 3 HeilPG).

GlG
Horst
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#22
Hallo Horst,

herzlichen Dank für deine aufschlussreiche Antwort Wink
Liebe Grüße

Maria 

"Nimm dir Zeit, für die Dinge die dich glücklich machen"
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#23
Also die Norm besteht ja noch. Daher meine Frage dazu. Somit darf ich zwar Hausbesuche machen, auf Bestellung des Patienten, muss aber eine Praxis vorweisen. Also kommt ich als Heilpraktiker nicht um eine Praxis drumherum.
liebe Grüße


Yvonne

HP   ET ✓  Faszien  ✓  Taping ✓ BBB





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#24
(06.07.2016, 08:44)yvonneer schrieb: Also die Norm besteht ja noch. Daher meine Frage dazu. Somit darf ich zwar Hausbesuche machen, auf Bestellung des Patienten, muss aber eine Praxis vorweisen. Also kommt ich als Heilpraktiker nicht um eine Praxis drumherum.
Hallo Yvonner,

(zunächst einmal sorry für die späte Antwort, aber ich war gerade anderweitig eingespannt Blush )

auch für Heilpraktiker gibt es die Möglichkeit einer "reinen Bestellpraxis",
Das heißt aber, dass die Patienten die Möglichkeit  haben müssen, eine Behandlung zu "bestellen" bzw. anzufragen!
Hierzu müssen die potentiellen Patienten den Heilpraktiker von  sich aus kontaktieren können, d.h. er muss für hilfesuchende Patienten erreichbar sein (telefonisch, brieflich oder persönliche Kontaktaufnahme).

An der Kontaktadresse muss der HP aber keine "Praxis" betreiben, sonder nur erreichbar sein (z.B. Wohnadresse mit Werbeschild: "Heilpraktikerin Yvonner, Termine auf Vereinbarung unter Tel.: xxxxxxxxx, Fax" usw.

GlG aus Kenzingen

Horst
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#25
Guten Morgen Horst, 
ich bin auch gerade beschäftigt einen Namen für meine Praxis zu finden.
nun hatte ich einen Geistesblitz und bei der Eingabe des Namens in Google habe ich gesehen, dass es diesen Namen bereits in einem weit entfernten Teil Deutschlands bereits gibt. 
jetzt meine Frage :
praxisname (bereits vergeben) 
Tanja Bender 
Heilpraktikerin für Psychotherapie 

wäre das möglich, denn die praxisbezeichnung  (alle drei Zeilen) gibt es so ja noch nicht... ?.????

vielen Dank für deine Unterstützung. Ich habe diese Frage so noch nicht im forum gefunden.
Liebe Grüße
Tanja
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#26
Hallo Rosie, hallo miteinander,

die Verwendung eines bereits irgendwo benutzten Praxisnamens, der ja als "Markenname" anzusehen ist, hängt hauptsächlich davon ab, ob dieser Markenname markenschutzrechtlich geschütz ist.
Ob dies der Fall ist, kann man/frau kostenlos im Internet recherchieren. Gib hierzu unter Google "Markenrecherche" ein. Als Beispiel für viele Anbieter einer derartigen Markenrecherche habe ich hier den Anbieter "www.tulex.de" gefunden, der nach Eingabe des gewünschen Praxisnamens eine Recherche in den für Deutschland relevanten Markendateien durchführt.

Ganz liebe Grüße
Horst
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#27
Hallo Horst, 
 vielen Dank für deine schnelle und umfassende Antwort. Dann werde ich demnächst mal prüfen, ob der Name geschützt ist.
Liebe Grüße
Tanja
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