(03.06.2010, 22:38)alinawaning schrieb: Liebe Isolde
Mir kommt da noch eine Frage auf oder zwei.
Gesetzestext:... ist es HPs verboten u.a. Kieferkrankheiten zu behandeln.
Gehören da auch Kieferfehlstellungen zu? Ich kenn nämlich eine HP die das behandelt.
Nach dem "Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde" darf nur der Zahnarzt Erkrankungen von Mund, Zähnen und Kiefer behandeln. Damit dürf eine Kieferfehlstellung vom HP nicht behandelt werden.
Ich darf die Mundhöhle nicht untersuchen, aber angenommen ich Untersuche die Mandeln, die zum Rachen gehören und ich sehe, das es Zahnfleischentzündungen gibt. Weise ich den Patienten nur darauf hin?
Ja, du weist darauf hin, behandelst aber nicht.
Und wozu gehört jetzt noch mal der Gaumen?
Leider benutzt das obige Gesetz den Begriff "Mund", den es in der Anatomie nicht gibt - sondern nur die "Mundhöhle". Was genau man unter der Mundhöhle zu verstehen hat ist somit "Ermessensfrage".
Der Begriff Mundhöhle wird in einem engeren und einem weiteren Sinn verwendet.
Im engeren Sinn meint man mit Mundhöhle den Raum, der von den Zahnbögen umgrenzt wird, wenn man hinten bei den Backenzähnen eine gedachte Linie zieht.
Davon zu unterscheiden ist der Vorhof der Mundhöhle. Dies ist der Raum, der außerhalb der Zahnbögen liegt, also der Raum zwischen Wangen, Lippen und Zähnen.
Der Raum, der innerhalb der Zahnbögen liegt und der Vorhof des Mundes, bilden zusammen die Mundhöhle im weiteren Sinn. Diese Mundhöhle wird vorne von den Lippen, seitlich von den Wangen, unten vom Mundboden und von oben durch den harten und weichen Gaumen begrenzt.
Hinter der Mundhöhle befindet sich der Gaumen.
Man kann also Mundhöhle und Gaumen unterscheiden. Danach fallen Erkrankungen des Gaumens nicht unter das Behandlungsverbot.
Allerdings gibt es Autoren (z.B. Benninghofer), die auch den Gaumen zur Mundhöhle im weiteren Sinn rechnen. Die meisten Autoren schließen sich dieser Definition jedoch nicht an.
LG Alina
(26.01.2018, 15:48)Mirabella schrieb: Das, was Alina da angesprochen hat, würde mich auch interessieren...
Sorry, dass ich damals die Frage übersehen hatte. Ich habe die Antworten gleich in rot hineingeschrieben.