Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anzeigepflicht-Heilpraxis-Niedersachsen
#1
Hallo miteinander,

zur Erinnerung für unsere niedersächsischen Heilpraktiker:

Das Niedersächsische Gesundheitsfachberufegesetz wurde geändert und enthält jetzt folgende Anzeigepflicht für dort tätige Heilpraktiker:
§ 7 a Heilpraktikerwesen
(1) Wer im Sinne des § 1 des Heilpraktikergesetzes Heilkunde ausüben will, hat den Beginn der Tätigkeit dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dessen oder deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll, unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige bedarf der Schriftform. Mit der Anzeige ist die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorzulegen. In der Anzeige sind der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren anzugeben. Die Beendigung der Tätigkeit und Änderungen der nach den Sätzen 1 und 4 angegebenen Daten sind dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt unverzüglich mitzuteilen; Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Wer bereits vor dem 1. Januar 2020 eine nach Absatz 1 Satz 1 anzeigepflichtige Tätigkeit ausgeübt hat und weiterhin ausübt, hat die Anzeige nach Absatz 1 Sätze 1 bis 4 bis zum 1. März 2020 zu erstatten.
(3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.    der Anzeigepflicht nach Absatz 1 Sätze 1 bis 4, auch in Verbindung mit Absatz 2, oder
2.    der Mitteilungspflicht nach Absatz 1 Satz 5 nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2 500 Euro geahndet werden.


Also nicht vergessen

Liebe Grüße Horst
Antworten Zitieren
#2
Wie sieht es mit anderen Bundesländern aus, gibt es da auch die Anzeigenpflicht?
Gilt die Pflicht für die Meldung beim Gesundheitsamt oder ist etwas anderes gemeint (das GA ist ja eine Abteilung des LK im Normalfall)?
Antworten Zitieren
#3
Hallo miteinander,

also: Die Überwachung von medizinisch tätigen Praxen ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer und dort jeweils in den Ländergesetzen über den "Öffentlichen Gesundheitsdienst" (ÖGDG des Landes XXXX)) geregelt. Mittlerweile haben viele Bundesländer für Heilpraxen (Ärzte, Heilpraktiker ,sektorale Heilpraktiker, Zahnärzte ...) eine Anzeigepflicht für Praxiseröffnung, Praxisschließung, Invasive Therapien, Arzneimittelherstellung usw. gesetzlich eingeführt und auch näher festgelegt, was im Einzelnen und wie anzuzeigen ist.

Ob, was und wie anzuzeigen ist, kann man/frau beim zuständigen Gesundheitsamt erfahren. Wer oder was dieses "Gesundheitsamt" ist, ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier einfach bei der Gemeinde, wo ihr praktiziert oder praktizieren wollt, telefonisch anfragen (in den Flächenländern sind dies zumeist die Landratsämter oder kreisfreien Städte).

Ganz liebe Grüße
Horst
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Nutzungsänderung in Niedersachsen Britt Brumund 13 4.274 25.10.2019, 16:20
Letzter Beitrag: Britt Brumund

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: