ich habe mal eine Frage "im Prüfungsmodus":
In einigen Lehrbüchern findet man die Aussage, dass bei einer Sinusitis und auch bei einem Erisypel ein Behandlungsverbot vorliegt nach § 24 IfsG, so lange man noch nicht weiß, welche Erreger vorliegen, da es sich z.B. um Streptokokken (Streptokokkus pyogenes) handeln könnte.
Sofern sich aus den bisherigen Prüfungsprotokollen für das GA nichts ergibt - wie geht man in der Prüfung damit um, wenn es auf Sinusitis oder Erisypel hinausläuft? Gilt dann offiziell auch bei einer Sinusitis ein Behandlungsverbot, bis der Erreger feststeht (zumindest während der Prüfung)?
Liebe Grüße,
Christine