Def.: Zoonose, die als grippeähnliche Infektionskrankheit verläuft, mit möglichem pulmonalem Verlauf.
Erreger: Coxiella burnetii = Rickettsien, gramnegatives Bakterium
Vorkommen: weltweit, mit Ausnahme von Neuseeland und Antarktis
Ansteckung:
- aerogen durch Einatmen rickettsienhaltigen Staubs
- enger Kontakt mit infizierten Tieren oder infiziertem Fleisch
- Rohmilch
- Zeckenbiss
- sehr selten von Mensch zu Mensch
Risikopatienten:
- Menschen mit engem Umgang mit Tieren: Tierhalter, Tierärzte, Landwirte, Schäfer, Schlachthofmitarbeiter, Fellverarbeiter, etc.
Ink-Zeit: 2-4 Wochen
Patho: typischerweise eingeatmet gelangt Erreger ins Blut = Generalisationsstadium, dann Organmanifestation mit atypischer Pneumonie.
Symptome:
- ca. 50% verlaufen asymptomatisch oder zeigen einen leichten grippaler Verlauf mit Abgeschlagenheit, Fieber, Kopfschmerz, heilen oft nach 1-2 Wochen von allein aus
- beim Rest zeigt sich im weiteren Verlauf ein pulmonales Geschehen = atypische Pneumonie
.... mit akutem Schüttelfrost und hohem Fieber, Muskelschmerzen und ausgeprägten Stirnkopfschmerzen
.... Kontinua Fieber für 4 - 7 Tage
.... atypische Pneumonie mit trockenem Husten und Brustschmerzen
.... seltener zeigt sich Beteiligung der Leber, mit Hepatitis und Ikterus
Komplikationen:
- chronischer Verlauf in 1%
mit über Monate bestehendem Fieber, welches zu Abgeschlagenheit, Müdigkeit und Leistungsschwäche führt
- Gefahr der Endokarditis (insb. bei vor bestehender Herzklappenerkrankung)
- Meningitis, Enzephalitis
- seltener: Thrombophlebitis, Orchitis, Epididymitis, Nephritis
- monatelange Rekonvaleszenz
- Reaktivierung bei Schwangeren oder Immunsuppression
DD: Auswahl
- Pneumonien und grippale Infekte durch andere Erreger
- Influenza
- Typhus
- Brucellose
Diagnose:
- Anamnese !
- relative Bradykardie
- Antikörpernachweis im Blut
- Erreger im Urin und Sputum
Prophylaxe:
- pasteurisierte Milch
- Schutzkleidung
Therapie:
- Antibiotika
Gesetze:
- MP: für den HP keine, aber Ärzte bei Erregernachweis lt. § 7 des IfSG
- BV: ja gemäß §§ 24 und 7 des IfSG
Wie ihr seht, haben wir hier eine Infektionskrankheit aus dem §7 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) und somit haben wir hier Behandlungsverbot (BV), wir müßten aber nicht melden, haben also keine Meldepflicht (MP), da die Erkrankung selber nicht im §6 des IfSG steht.
Viel Spaß nun weiterhin in der Ausbildung zum Heilpraktiker oder zur Heilpraktikerin
wünscht euch eure Gini
(Zitat: Michael A. Denck)