Ja klar hört sich das klasse an, drum dachte ich auch erst der Pädagoge ist mit einem akademischen Grad untermauert, also quasi studiumspflichtig.
Therapeut darf man sich als HP insofern nennen, wenn er sich beispielsweise die Bezeichnung *Therapeut für Bachblüten* gibt.
Die Bezeichnung *Therapeut* allein ist in Deutschland nicht geschützt, nur fachliche Kombinationen wie Psycho-, Physio- oder Ergotherapeut.
Deshalb darf der HP für Psychotherapie sich nicht als Psychotherapeut bezeichnen.
Die Bezeichnungen, die es dagegen im Wellnessbereich gibt, und da würde ich den Entspannungstherapeuten mal mit eingrenzen (wohlgemerkt im Wellnessbereich ohne HP-Zulassung), sind grenzwertig, wenn nicht gar unzulässig.
Der Therapeut suggeriert eine Heilbehandlung im Sinne einer Therapie, welche widerum eine Diagnose voraussetzt. Und diese ist nunmal nur dem Arzt oder HP vorbehalten.
Demnach im reinen Wellnessbereich falsch angewandt, zumindest aber graueste Grauzone.
Upps, an deinem Thema vorbei.