TRICHINELLOSE
oder auch Trichinose oder Trichinenkrankheit
Def.: Zoonose durch Trichinen ausgelöste IfKH, die man in Darm- oder Muskeltrichinose unterscheiden kann.
Erreger:
- Trichinella spiralis (haarähnliche Fadenwürmer = Nematoden)
Vorkommen:
- weltweit
- in Deutschland in 10 Jahren (2001 - 2011) gab es 63 gemeldete Fälle lt. RKI
Inkubationszeit:
- 5 - 14 Tage
- lt. RKI in Einzelfällen auch bis zu 45 Tagen
Ansteckung:
- durch Verzehr von rohem oder ungenügend erhitztem Fleisch
- oder illegale Fleischtransporte
Pathogenese:
* eingekapselte Wurmlarven werden aufgenommen
* die Kapseln wird durch unsere Verdauungs-Enzyme im Magen aufgelöst = Larven werden frei
* Larven reifen in den Epithelzellen des oberen Dünndarms zur Geschlechtsreife
* vermehren sich, danach sterben die Männchen ab und die Weibchen setzen die Larven ab (bis zu 1000 pro Weibchen)
* per Blut und Lymphe gelangen die Larven zur sauerstoffreichen und gut durchbluteten Muskulatur
* hier lagern sie sich ein und verkapseln sich wieder (können bis zu 30 Jahre überdauern)
Symptome:
- Darmtrichinose:
niedrige Konzentration = asymptomatisch
höhere Aufnahme führt zu heftigen Bauchschmerzen, Durchfällen, Übelkeit, Erbrechen, evt. leichtes Fieber und Schlaflosigkeit
- Muskeltrichinose:
hohes Fieber
allergische Reaktionen (z.B. Urtikaria, Exanthem, Quincke Ödem)
heftige Muskelschmerzen bis hin zur Muskelsteifigkeit oder -lähmung
- Herzkreislaufversagen
- Menigoenzephalitis
- Thrombosen
- Myokarditis
- je nach Muskelgruppe: Atemstillstand (Atemmuskulatur), Sprach und Kaustörungen (Gesichtsmuskulatur) oder auch Schluckstörungen (Schlundmuskulatur)
DD:
* bei Darmtrichinose alle infektiös bedingten Durchfallerkrankungen
* bei Muskeltrichinose alle Allergien anderer Ursache, Rheuma und Tetanus
Diagnose:
- Eosinophilie
- Antikörpernachweis
- Muskelbiopsie (seltener)
- im Frühstadium Nachweis der Larven im Blut (9.-28 Tag)
Vorbeugung:
- ausreichend erhitztes Fleisch verzehren (über 70 Grad)
- oder Tiefgefrieren bei mind. - 15 Grad für mind. 3 Wochen
Immunität:
- keine
Therapie:
- Anthelminthika wie Albendazol und Mebendazol
Gesetze für den Heilpraktiker:
- Meldepflicht: ja lt.§6 IfSG bei Verdacht und Erkrankung, wenn zwei oder mehr Personen betroffen sind oder wenn die Person eine Tätigkeit im Sinne §42 ausübt)
- Behandlungsverbot: ja gemäß §§24, 6 und 7 IfSG
Hiermit haben wir wieder eine der vielen Infektionskrankheiten im Bereich der Heilpraktikerausbildung, die man sowohl bei dem Verdauungstrakt, wie auch beim Bewegungsapparat gut wiederholen könnte. Also viel Freude weiterhin.
Motivierende Grüße
Gini