TRICHINELLOSE
oder auch Trichinose oder Trichinenkrankheit
Def.: Zoonose durch Trichinen ausgelöste IfKH, die man in Darm- oder Muskeltrichinose unterscheiden kann.
Erreger:
- Trichinella spiralis (haarähnliche Fadenwürmer = Nematoden)
Vorkommen:
- weltweit
- in Deutschland in 10 Jahren (2001 - 2011) gab es 63 gemeldete Fälle lt. RKI
Inkubationszeit:
- 5 - 14 Tage
- lt. RKI in Einzelfällen auch bis zu 45 Tagen
Ansteckung:
- durch Verzehr von rohem oder ungenügend erhitztem Fleisch
- oder illegale Fleischtransporte
Pathogenese:
* eingekapselte Wurmlarven werden aufgenommen
* die Kapseln wird durch unsere Verdauungs-Enzyme im Magen aufgelöst = Larven werden frei
* Larven reifen in den Epithelzellen des oberen Dünndarms zur Geschlechtsreife
* vermehren sich, danach sterben die Männchen ab und die Weibchen setzen die Larven ab (bis zu 1000 pro Weibchen)
* per Blut und Lymphe gelangen die Larven zur sauerstoffreichen und gut durchbluteten Muskulatur
* hier lagern sie sich ein und verkapseln sich wieder (können bis zu 30 Jahre überdauern)
Symptome:
- Darmtrichinose:
niedrige Konzentration = asymptomatisch
höhere Aufnahme führt zu heftigen Bauchschmerzen, Durchfällen, Übelkeit, Erbrechen, evt. leichtes Fieber und Schlaflosigkeit
- Muskeltrichinose:
hohes Fieber
allergische Reaktionen (z.B. Urtikaria, Exanthem, Quincke Ödem)
heftige Muskelschmerzen bis hin zur Muskelsteifigkeit oder -lähmung
- Herzkreislaufversagen
- Menigoenzephalitis
- Thrombosen
- Myokarditis
- je nach Muskelgruppe: Atemstillstand (Atemmuskulatur), Sprach und Kaustörungen (Gesichtsmuskulatur) oder auch Schluckstörungen (Schlundmuskulatur)
DD:
* bei Darmtrichinose alle infektiös bedingten Durchfallerkrankungen
* bei Muskeltrichinose alle Allergien anderer Ursache, Rheuma und Tetanus
Diagnose:
- Eosinophilie
- Antikörpernachweis
- Muskelbiopsie (seltener)
- im Frühstadium Nachweis der Larven im Blut (9.-28 Tag)
Vorbeugung:
- ausreichend erhitztes Fleisch verzehren (über 70 Grad)
- oder Tiefgefrieren bei mind. - 15 Grad für mind. 3 Wochen
Immunität:
- keine
Therapie:
- Anthelminthika wie Albendazol und Mebendazol
Gesetze für den Heilpraktiker:
- Meldepflicht: ja lt.§6 IfSG bei Verdacht und Erkrankung, wenn zwei oder mehr Personen betroffen sind oder wenn die Person eine Tätigkeit im Sinne §42 ausübt)
- Behandlungsverbot: ja gemäß §§24, 6 und 7 IfSG
Hiermit haben wir wieder eine der vielen Infektionskrankheiten im Bereich der Heilpraktikerausbildung, die man sowohl bei dem Verdauungstrakt, wie auch beim Bewegungsapparat gut wiederholen könnte.
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Motivierende Grüße
Gini
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