Hallo Bernd,
wie weit ist die Planung denn fortgeschritten?
Wenn es konkret wird, werden die Pläne nämlich öffentlich ausgelegt, d.h. jede/r kann sie ansehen, und betroffene Bürger (und dazu würdest Du ja zählen) können Anregungen und Bedenken vortragen bzw. schriftlich äußern. Die Behörde muss sich dann damit im Rahmen der Abwägung auseinandersetzen. Themen wären Lärm, zunehmender Verkehr, ggf. Feinstaub, Verschlechterung des Kleinklimas durch Schließung von Baulücken etc.
Liegt die Fläche vielleicht in einem Landschaftsschutzgebiet? Auch kein K.O.-Kriterium, denn die Fläche könnte aus dem Schutz entlassen werden, aber es würde erst mal helfen.
Gibt es schon einen rechtskräftigen Bebauungsplan? Das lässt sich häufig im Netz nachschauen, viele Kommunen veröffentlichen solche Infos in Text und Karten.
Wie sieht die Fläche jetzt aus? Ausschließlich landwirtschaftliche Nutzung? Erdbeerfelder würden auch dazu zählen. Gibt es auch Hecken und Bäume, die ggf. gefällt werden müssten? Feldraine?
Im Rahmen der Planung muss u.a. nachgewiesen werden, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung beachtet wird, d.h., dass für die vorgenommene Versiegelung ein Ausgleich durch entsprechende landschaftspflegerische Maßnahmen vorgenommen wird. Das ist aber meist nicht so schwer zu erreichen.
Weiter ist nachzuweisen, dass kein Verstoß gegen das Artenschutzrecht gem. § 44 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) ausgelöst wird. Dazu ist ein fachgutachterlicher Nachweis erforderlich, d.h. die Fläche wird auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten (Fauna und Flora) untersucht. Wenn dort wertgebende Arten gefunden werden, wäre das gut für Euch, aber es ist nicht zwingend ein Bebauungshindernis, da dem durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen abgeholfen werden kann. Das Procedere kann aber Zeitaufschub bringen.
Wenn es sich allerdings ausschließlich um Erdbeeranbau handelt, kann ich Dir theoretisch nicht viel Hoffnung machen, dass sich da ausgerechnet artenschutzrechtlich viel rausholen lässt. Aber das ist nur eine Ferndiagnose
Habt Ihr einen ehrenamtlichen Naturschutz vor Ort? Die sind auch meist engagiert und könnten faunistische Daten haben - oder sogar gleiche Interessen, dann könntet Ihr zusammenarbeiten.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Bürgerinitiative ins Leben zu rufen, am besten mit juristischem Beistand. Es gib doch bestimmt noch andere potenzielle MitstreiterInnen. Als BI kann man auch Einwendungen machen, oder man fertigt - bei gleichen Einwendungen (Lärm, zunehmender Verkehr, Beeinträchtigung der Gesundheit und Lebensqualität, Feinstaub etc., was auch immer Euch noch an persönlichen Betroffenheit einfällt) - Musterschreiben und reicht sie gesammelt ein.
Das so als erstes Brainstorming
Zur Erklärung: ich arbeite als Ingenieurin bei der Höheren Naturschutzbehörde in der Bezirksregierung und kenne solche Fälle "von der anderen Seite".
Aus eigener langjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass es sich im Rahmen eines Planungsprozesses ebenso wie im späteren Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung lohnt, genau hinzuschauen (oder schauen zu lassen) und seine demokratischen Rechte wahrzunehmen.
Viel Erfolg!
Und wenn noch Fragen sind...
Nächtliche Grüße, Vera
Heilen ist Erinnern.