nach einer Prüfung meiner Website wurde ich darauf hingewiesen, dass Angaben zur MWST Pflicht sind im Impressum.
Mögliche Angaben wären:
- normaler MWST-Betrag
- Heilkundliche Ausnahme nach § 4
Wenn ich Heilpraktiker bin, falle ich ja unter letztere Regelung.
Jedoch werde ich meinen Coaching-Bereich (andere Zielgruppe, andere Konditionen, MwSt-pflichtig!) sowie meine Seminare (hier gilt dasselbe, auch räumlich klar getrennt...) weiter anbieten und die Unterseiten auf meiner Homepage belassen. Die Tätigkeiten sind auch räumlich klar getrennt und natürlich gibt es zwei Rechnungskreise (hat Silke in Ihrem Praxiskurs super erklärt !).
Eine Trennung der HP kommt in meinem Fall nicht in Frage, da dies zu maximaler Verwirrung bei den Klienten führen würde.
Das Impressum gilt also dann für Therapie, Coaching und Seminare und mir ist nicht ganz klar, ob ich dann beides angeben muss oder nur eines davon?
Bei Coaching muss die USt-ID ins Impressum, als Heilpraktiker darf sie angeblich nicht rein.
Es gibt ja hier im Forum auch einige (auch Dozenten), die Beratung/Coaching und Therapie kombinieren oder ähnliche Konstellationen anbieten.
Leider kann ich im Netz keinen einheitlichen Umgang damit finden.
Die meisten scheinen die Befreiung nach §4 UStG anzugeben und keine USt-ID.
Was wäre abmahnungssicher eine korrekte Formulierung, die beides abdeckt?
Ganz herzlichen Dank im Voraus für die Unterstützung!
liche Grüße
Sonja