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Hallo Gudrun,
ich bin ganz neu bei IR. Da dein Seminar schon vorbei ist, nutze ich die Aufzeichnungen des Seminars im März diesen Jahres (2020) um mir das Wissen trotzdem anzueignen. Daher kann ich nicht live fragen und nutze nun hier dieses Forum:
Mein Ziel ist eine Praxis als Psychologische Berater und auch als Heilpraktiker für Psychotherapie.
Heilpraktiker geniessen eine Umsatzsteuerbefreiung auf Grund §4 14a USTG. Dies ist möglich, wenn im Vorjahr kein Umsatz höher als 17500€ erzielt wurde und auch im laufenden Jahr kein Umsatz von 50.000€ erwartet wird.
PBs dagegen sind Umsatzsteuerpflichtig.
Ich möchte , wie gesagt, eine Praxis eröffnen und beide Tätigkeiten anbieten. Melde ich dann zwei Gewerbe an? Schreibe dann auch unterschiedliche Rechnungen, sollte ein Klient mit einer psychologischen Beratung anfangen und man erkennt nach einiger Zeit gemeinsam, dass eine therapeutische Behandlung notwendig ist.
Gruss
Marco
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Lieber Marco,
ich kann dir nur empfehlen, nimm dir auf jeden Fall einen guten Steuerberater.
Er hat mir am Anfang bei der Gründung sehr geholfen. Sie kennen sich am besten aus.
Für meine Seelenmassage hätte ich eine Gewerbe anmelden müssen und für meine Tätigkeit als Dozentin (fällt unter Lehrer-Tätigkeit) wäre Freiberuflichkeit möglich gewesen. Mein Steuerberater hat mir vorgerechnet, dass es keinen Sinn macht, doppelte Buchhaltung zu führen und somit habe ich für beides ein Gewerbe. Das hat aber noch nichts mit den Steuern zu tun, wenn du erst beginnst und voraussichtlich nicht über 17.500 € (anteilig pro Monat ab Start) kommst und das nächste Jahr nicht über 50.000 € bist du auch mit Gewerbe nach Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG steuerbefreit.
Wie gesagt, ich bin kein Experte, dass sind die Steuerberater und frag am besten da nach ;-)
Liebe Grüße
von Herzen,
Madlen