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Liebe Forennutzer,
mein erster Post hier - gleich zu einem Thema, das mir am Herzen liegt.
Ich möchte den HP absolvieren um Akupunktur / TCM zu praktizieren.
Frage:
Ich hätte Interesse, Akupunktur einfach in der Öffentlichkeit anzubieten, sagen wir ähnlich wie ein Straßenmusikant - das scheint jetzt etwas skurril, aber TCM bietet sich hierfür wunderbar an.
Nun ein paar Fragen
1. Ist das rechtlich überhaupt möglich? Habe bei meiner Recherche nichts dazu finden können
2. Was ist, wenn es auf privat / gewerblichen Grundstück durchgeführt wird? ( sagen wir, im Garten oder auf dem Zugang zu meiner Praxis )
Ich nehme an, dass es rechtlich schwierig wird, außerdem werden da wohl auch eine handvoll von Hygieneverordnungen mitreinspielen.
Freue mich über jede Antwort und Hilfestellung,
Danke,
PatCliff
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21.01.2021, 12:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2021, 12:14 von Isolde Richter.)
Lieber Pat,
schön, dass du bei uns gelandet bis und schön, dass du als Heilpraktiker arbeiten möchtest.
Wenn du als Heilpraktiker arbeiten möchtest, so darfst du das:
1. in einer eigenen Praxis
2. mittels Hausbesuchen
Keinesfalls darfst du gewissermaßen mit einem "Bauchladen" die TCM ausüben und damit Heilkunde ausüben.
Dem HP ist es aufgrund des Gesetzes über die ausübung der Heilkunde gesetzliich ausdrücklich verboten "die Heilkunde im Umherziehen" auszüben.
Dies ist in dem genannten Gesetz explizit so aufgeführt.
GLG Isolde