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Erlaubnis freiverkäufliche pflanzliche Naturheilmittel
#1
Hallo zusammen,

nach Abschluss meiner Ausbildung zur Vitalstoffberaterin möchte ich auch noch die Kurse Bachblütenberater, Aromatherapie und Pflanzenheilkunde absolvieren, denn ich beabsichtige, einen Laden zu eröffnen, in dem ich pflanzliche Naturheilmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Bachblüten und Aromaöle sowie hochwertige Naturkosmetik, alles als Fertigpräparate von diversen Herstellern, verkaufen möchte. Mit Hilfe meines Wissens kann ich dann meine Kunden diesbezüglich optimal beraten, bin also als Beraterin tätig.
 
Meine Frage wäre nun: Brauche ich für den Verkauf von pflanzlichen Naturheilmitteln, also freiverkäuflichen pflanzlichen Arzneimitteln (Fertigpräparate) den Sachkundenachweis der IHK oder genügt die Absolvierung der Ausbildung in Pflanzenheilkunde auch aus?

Vielen Dank im voraus für Ihren Ratschlag.

Ursula Bauer
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#2
Hallo Ursula, hallo miteinander,

"naturheilkundliche sind meistens "freiverkäufliche Arzneimittel" i.S.d. § 50 Arzneimittelgesetzes.  Ausgenommen sind hierbei: 
- diätische Lebensmittel,
- Nahrungsergänzungsmittel,
- Kosmetika und
- Futtermittel.

Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen auch außerhalb von Apotheken verkauft werden. In jeder Verkaufsstelle muss jedoch eine Person mit "Fachkenntnissen" vorhanden sein. Diese Fachkenntnisse sind durch den "Kräuterkundenachweis" einer IHK nachzuweisen. 
Welche Arzneimittel(-Zubereitungen) betroffen sind, ist in der Verordnung über apothekenpflichte und freiverkäufliche Arzneimittel (AmVerkRV) aufgezählt.

Die angesprochene Kräuterkundeprüfung bei der IHK dürfte allerdings kein Problem sein.

Ganz liebe Grüße

Horst
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#3
Lieber Horst,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Ich denke, wenn ich die Kräuterkundeprüfung bei der IHK mache bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Liebe Grüße aus Niederbayern

Ursula Bauer
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