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Hallo Sabine,
ich versuche mal, die deine Fragen zu beantworten. Ich hab vor Jahren u.a. im Betreuungsgericht gearbeitet und an das ein oder andere
kann ich mich erinnern. Wobei ich nicht weiß, ob sich zwischenzeitlich gesetzlich irgendwas verändert hat.
Normalerweise wird, um zu erkennen, ob eine Betreuung notwendig ist, ein psychologisches Gutachten erstellt. Die Betreuungsgerichte
haben meist Gutachter, die sie kontaktieren können. Meines Wissens wird auch der Hausarzt etc. mit einbezogen.
Danach wird entschieden, in welchen Bereichen (Gesundheitsfürsorge, Finanzen etc.) der Betroffene Betreuung benötigt. Nicht immer muss
in allen Bereichen des Lebens eine Betreuung stattfinden. Manche brauchen nur Unterstützung bei den Finanzen, manche bei der Gesundheitsfürsorge.
Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, dass der Betroffene Betreuung benötigt, kann eine Begutachtung auch unter "Zwang" stattfinden. Wie
das in der Realität aussieht, kann ich dir nicht sagen.
Wenn die Frau möchte, erfährt sie selbstverständlich, wer die Betreuung angeregt hat. Sie verliert ja nicht ihre Grundrechte o.ä. und hat das Recht,
über jeden Schritt informiert zu werden.
Wenn die Angehörigen die Übernahme der Betreuung ablehnen, wird ein gesetzlicher Betreuer festgelegt. Auch da haben die Gericht
entsprechende Fachleute an der Hand.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Kosten der Betreuung, wenn sie nicht von Angehörigen übernommen wird, evtl. aus dem Vermögen des zu Betreuenden
zu bezahlen ist. Der Staat übernimmt die Kosten nur, wenn bis auf einen kleinen Freibetrag kein Vermögen vorhanden ist.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Grüße
Sonja
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Liebe Sonja,
danke für deine Nachricht. Sie hilft mir sehr und hat uns verdeutlicht, dass wir noch keine Entscheidung treffen können. Deine Antwort zeigt uns, dass es zwingend ein Vertrauensverhältnis seitens des zu Betreuenden bedarf, um für jemanden die Betreuung zu übernehmen. Wenn die zu Betreuende allen und allem mit Misstrauen begegnet, wenn ihre Sichtweise nicht bestätigt wird und in einem solchem Fall der Kontakt sofort abgebrochen und der Betreffende als Bedrohung empfunden wird, wäre wohl ein professioneller Betreuer besser.
Aber insgesamt ist die Situation schwierig und für uns schwer einzuschätzen, ob eine Betreuung helfen oder schaden würde. Der Partner muss ja auch mitgenommen werden, kann oder möchte sich aber nicht durchsetzen.
Wir werden jetzt einen Betreuungsverein kontaktieren und uns dort beraten lassen, bevor wir eine Entscheidung treffen.
Wie kann denn eine Betreuung funktionieren, wenn der Betreffende sie ablehnt, nicht für notwendig hält, ...? Hast du so etwas erlebt?
Vielen Dank und liebe Grüße
Sabine
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Hallo Sabine,
ja, das gibt es in der Realität sehr häufig, dass die Betroffenen nicht mit der Betreuung einverstanden sind.
Bei manchen Krankheitsbildern ist ja die Krankheitseinsicht nicht vorhanden und dann versteht so jemand natürlich nicht,
dass jemand anders z.B. die Finanzen übernehmen soll.
Berufsbetreuer haben die nötige persönliche Distanz und sind entsprechend ausgebildet, wie sie mit den Betroffenen umgehen sollen.
Es kann trotzdem zu entsprechenden Konflikten bzw. Meinungsverschiedenheiten kommen, letztendlich muss sich der Betroffene
aber mit einer Betreuung abfinden, wenn das Gericht das so feststellt.
Ich würde eine Betreuung für jemanden aus meiner Familie nur übernehmen, wenn kein Krankheitsbild vorhanden ist, was das Verhältnis
zueinander nachhaltig schädigen würde. Man steckt ja dann da auch emotional mit drin und hat eine Bindung zu der Person. Und das machts nicht
gerade einfacher.
Du hattest geschrieben, dem Ehemann der Frau geht es schlecht. Evtl. sollte man ihm zuerst "helfen" bzw. ihm Unterstützung anbieten.
Mit einer Beratung beim Betreuungsverein seid ihr auf dem richtigen Weg!
Liebe Grüße
Sonja