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Gewerbe und Heilpraxis
#1
Hallo an Alle, ich bin Munja und habe Ende Januar meine Prüfung bestanden! Deshalb höre ich mir jetzt die Aufzeichnung an. Ich. In ganz begeistert und danke Silke für das verständliche Erklären.  Meine Frage: 
Ich bin bisher Kosmetikerin und mache Massagen/Shiatsu. Ich habe eine eigene Praxis/Studio und ein Gewerbe. 
Wenn jetzt jemand eine Kosmetische Behandlung möchte, rechne ich das ganz normal als Einnahme über das Gewerbe ab. Sollte sich dahinter eine Akne/Rosacea etc befinden, kann ich es über die Gebührenverordnung abrechnen, oder? 
Vielleicht kennt sich jemand mit dieser Kombination von Kosmetik, Massage und Heilpraxis aus und könnte mir noch Tipps geben. 
Herzlichen Dank 
Munja
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#2
Herzlichen Glückwunsch liebe Munja!

Alles was Kosmetik ist: Gewerbe

Alles was Heilbehandlung ist: Naturheilpraxis
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#3
Dankeschön!
Das bedeutet unter Umständen muss ich die Behandlung Abrechnungstwxhnisch splitten und einen Teil über HP und einen Teil Gewerbe abrechnen? Oder kommt derjenige, der mit Akne etc kommt generell zu mir aus therapeutischer Sicht?
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#4
Ja wenn Kosmetik gemacht wird ist es keine Heilbehandlung.

Dann muss es lege artis gesplittet werden.
Aktuell ja auch im Lockdown - da findet ja auch keine Kosmetik statt.


Notwendige Heilbehandlungen sind zulässig.
Heilbehandlung wäre bspw Eröffnen von Aknepusteln oder ein Mittel für die Haut verordnen usw.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#5
Vielen lieben Dank!
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