wenn ich deine Beiträge lese, gelange ich immer wieder zu der Verbindung von Yogatherapie und Lehrerin und Einordnung als freiberuflich ?
"...Als HP darf ich ja therapeutische Sitzungen anbieten,die Frage (...)
Darf ich das als HP ohne eigene Praxis anbieten in einem stundenweise gemieteten Raum?
(Betrifft Gesetze um die Praxiszulassung)
Und darf ich das jetzt ??? überhaupt, ohne bei einer Behörde als HP angemeldet zu sein?
Yogalehrer wird als lehrender Berufer eingestuft,
den ich auf freiberuflicher Basis ausführe (ist nicht Therapie)
wie ich jetzt als HP Yogatherapie anbieten darf.
..."
Durch den Schutz der Rechtsberatung ist es vllt hier unbehaglich zu antworten,
vllt auch daher die Enthaltung.. auch an anderen Stellen.
Mir fiele ein, sauber zu trennen und dies hast du sicher ja auch so gelernt.
Das eine ist freiberuflich, dass andere Therapie und bei Therapie musst jede:r immer schauen,
ob Heilkunde im Umherziehen unterstellt werden kann.
Damit läge die Antwort auf der Hand oder ich habe dich nicht richtig verstanden?
Alles Gute!
LG Petra