mein Ordnungsamt und die Corona-Hotline können mir hier nicht weiterhelfen, vielleicht weiß jemand von Euch Rat?
Ich unterrichte Yoga mit dem Schwerpunkt Yogatherapie, habe hier an der Schule die HP-Ausbildung gemacht
und habe inzwischen auch die Heilerlaubnis.
Ich habe keine eigene Praxis, sondern habe bisher in verschiedenen Yogaschulen meine Kurse angeboten,
zuletzt habe ich dafür auch einen Raum stundenweise angemietet.
Ich habe also keinen eigenen Raum und bin bisher auch bei keiner Behörde mit Tätigkeit als Heilpraktikerin angemeldet.
Derzeit sind ja aufgrund des Lockdowns nur Rehasport und Therapiesitzungen erlaubt.
Yogagruppenstunden sind momentan nicht erlaubt,
Yogaeinzelstunden sind momentan nur im Freien erlaubt.
Als HP darf ich ja therapeutische Sitzungen anbieten,
die Frage ist nur: Darf ich das als HP ohne eigene Praxis anbieten in einem stundenweise gemieteten Raum?
Und darf ich das jetzt überhaupt, ohne bei einer Behörde als HP angemeldet zu sein?
Yogalehrer wird als lehrender Berufer eingestuft, den ich auf freiberuflicher Basis ausführe, daher meine Ratlosigkeit,
wie ich jetzt als HP Yogatherapie anbieten darf.
Weiß da jemand einen Rat?
Ich freue mich über einen Austausch.
Herzlichen Dank schonmal und liebe Grüße.
Nina