gut: bei der Gesetzkunde bin ich noch nicht! ich wußte nicht, daß Behandlungsverbot besteht.
Ausfluss kann ein Hinweis auf eine Geschlechtskrankheit sein und dafür besteht Behandlungsverbot!!!!!!!!!
Evt. könnte ich mir als Verdachtsdiagnose auch Schokozysten vorstellen?
Trage ich oben ein.
LG Steffi