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Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das am 28. Januar 2022 in Kraft treten soll, endet die Therapiefreiheit für unsere Haustiere. Durch die nationale Umsetzung der EU-Arzneimittelverordnung von 2019* droht ein Anwendungsverbot von rezeptfrei erhältlichen Humanarzneimitteln für HaustierhalterInnen, sofern diese nicht von einem/einer TierärztIn verschrieben wurden.
Dieses Verbot betrifft vor allem homöopathische Arzneimittel, die meist rein aus Kostengründen nicht für Tiere registriert sind und die bisher erfolgreich zum Wohle der Tiere angewendet werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes:
dürfen TierhalterInnen keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Medikamente für Menschen mehr bei ihren Tieren anwenden, wenn diese nicht von einem/r behandelnden TierärztIn verordnet wurden;
dürfen auch TierheilpraktikerInnen, ErnährungsberaterInnen und andere tiermedizinisch geschulte Personen keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Humanarzneimitttel mehr verordnen oder anwenden;
begehen TierhalterInnen und TiertherapeutInnen bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld belegt werden.
Das Gesetz entmündigt die TierhalterInnen in ihrer freien Entscheidung zwischen alternativer und konventioneller Medizin und schränkt die TierheilpraktikerInnen stark in ihrer Arbeit ein. Klassisch homöopathisch arbeitenden TierheilpraktikerInnen wird eine Berufsausübung zudem nahezu unmöglich. Das bedeutet, dass dann die klassische Homöopathie für Tiere als Therapiemethode praktisch nicht mehr zur Verfügung steht; laut Gesellschaft für ganzheitliche Tiermedizin e. V. sind in Deutschland derzeit nur 67 TierärztInnen mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie gelistet (Stand 24.08.21).
Die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2021 nach Anhörung von Interessengruppen und Verbänden mehrfach die Möglichkeit, diese massive Einschränkung durch eine Umformulierung zu entschärfen, hat diese Möglichkeit aber bisher nicht genutzt.
Das TAMG muss nun am 17.09.21 noch durch den Bundesrat verabschiedet werden. Im Anschluss prüft der Bundespräsident es auf Verfassungskonformität und unterzeichnet es. Es besteht also noch Hoffnung für die Therapiefreiheit für unsere Tiere. Daher richten wir diesen dringenden Appell an den Bundesrat und den Bundespräsidenten. Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und teilen Sie die Petition in Ihren Netzwerken, damit wir die Zuständigen noch von der Tragweite dieses Gesetzes überzeugen können. Lassen Sie uns gemeinsam die Gesetzesänderung einfordern. In seiner jetzigen Form bringt das Gesetz Schaden für die Tiergesundheit. Vielen Dank für Ihre Unterstützung – auch im Namen unserer Tiere!