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Gewerbeschein?
#1
Fallen Entspannungskurse und Entstannungstherapie unter Gewerbe? Brauche ich dafür einen Gewerbeschein?
liebe Grüße


Yvonne

HP   ET ✓  Faszien  ✓  Taping ✓ BBB





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#2
(12.11.2017, 15:00)yvonneer schrieb: Fallen Entspannungskurse und Entstannungstherapie unter Gewerbe? Brauche ich dafür einen Gewerbeschein?


Hallo Yvonne,

wenn Du einer Tätigkeit nachgehst, bei der du Geld verdienst, brauchst du immer einen Gewerbeschein. Du hast dann ein einkommensteuerpflichtiges Gewerbe und musst Steuern abführen.

Wenn Du einer Tätigkeit in einem ausgebildeten Gesundheitsberuf nachgehst, als Arzt, Heilpraktiker etc. und rechnest (ICD10/11 Diagnoseschlüssel) via einer Krankenkasse ab, dann gehst du einer Einkommensteuer befreiten Tätigkeit nach. Jedoch musst du dich trotzdem als Heilberuf Ausübender beim Gewerbeamt anmelden.

Hinweis: diese Antwort ist keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit.

Grüsse Ralph
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#3
Ich danke dir für die schnelle Antwort.
liebe Grüße


Yvonne

HP   ET ✓  Faszien  ✓  Taping ✓ BBB





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#4
Liebe Yvonne,

ich möchte hier noch einen Zusatz machen.

Frage doch bitte mal bei Deinem Steuerberater und / oder Finanzamt nach, ob Du hier als freiberuflich zählst!!!

Es ist tatsächlich so, dass das in manchen Bundesländer, bzw. Städten freiberufliche Arbeit ist und in anderen gewerblich.
Deshalb kann ich hier keine 100%ige Aussage machen.

Manchmal kommt es auch darauf an, ob Du schon etwas anderes machst, wie z.B. ob Du bereits ein Berater oder Coach bist, oftmals werden diese gewerblich eingestuft.
Wenn Du z.B. als Heilpraktiker Entspannungskurse gibst, dann können die meist als freiberuflich durchgehen, aber auch hier ist das nicht immer so.

Also, der beste Weg das wirklich für Dich herauszufinden - Gang zum Steuerberater oder gar direkt im Finanzamt!
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#5
Da kann ich Daniela nur zustimmen  top
LG Claudia
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#6
Genauso isses. Das lässt sich nämlich nicht pauschalisieren.
Ruf erstmal beim Finanzamt an und die sagen Dir dann, wie sie Dich einstufen.
Herzlichst
STEFFI

Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild & wunderbar!
-Astrid Lindgren-


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#7
Genau, dem kann ich nur zustimmen  top
Ich bin beispielsweise als "Freiberufler" eingestuft worden. Anmelden musst Du die Tätigkeit so oder so - das Finanzamt sagt Dir dann schon, als was es bei denen dann laufen wird.
Liebe Grüße aus dem Norden
Nicole blume
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#8
Kurze Richtigstellung, Heilberufe sind nicht einkommensteuerfrei, die Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer befreit.
*klugscheißermoduswiederaus*

LG Petra
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#9
Hallo zusammen,
da ich später vielleicht auch an der VHS  Kurse geben will, habe ich mich informiert und hier kann man z.B. als Dozent die Übungsleiterpauschale von 2400€ ansetzten, die in öffentlichen, gemeinnützigen... Einrichtungen steuerfrei ist. Wenn es nur 1/3 der Einnahmen ausmacht .

www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale




Liebe Grüße Iris
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#10
Verwirrt mich etwas mit dem Gewerbe, denn ich dachte HP ist IMMER Freiberuf (egal welche(s) Verfahren er/sie macht) laut Finanzamt und es wäre somit abrechnungstechnisch automatisch USt-befreit.

Zudem zur Abrechnung hier auch meine Frage:

Kann ich wenn ich mal Autogenes Training im Einzeltraining anbiete, dies auch als psychologische Therapie abrechnen auf der Rechnung, also "19.2 Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer" laut GebüH veranschlagen. Es gilt ja auch als Psychotherapie anerkannt ( laut Wikipedia z.B.: https://de.wikipedia.org/wiki/Autogenes_Training )

Machen das einige der hier bereits praktizierenden Entspannungstrainer? (Ich praktiziere noch nicht, daher weiß ich das alles nicht).
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