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19.08.2022, 08:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.08.2022, 08:17 von Isolde Richter.)
Heilpraktiker (HP) müssen sich gegen Masern impfen lassen!
Da nun aktuell das Bundesverfassungsgericht die Masernschutz-Impfungspflicht als verfassungsgemäß beurteilt hat gilt, weiterhin (seit dem 1.8.2022) dass sich HP, die in einer Praxis ihren Beruf ausüben möchten, sich gegen Masern impfen lassen müssen. Diese Vorschrift gilt nicht nur für HP, sondern auch für andere Menschen, die in medizinischen Heilberufen tätig sind.
Impfdokumentation Der Impfschutz muss mit einer Impfdokumentation nachgewiesen werden. Ohne einen solchen Nachweis dürfen HP nicht mehr in einer Heilpraxis arbeiten. Der Nachweis ist nach Aufforderung dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen.
Von der Impfung ausgenommen sind
Personen, die vor dem 31.12.1970 geboren sind
Personen, die schon einmal Masern hatten.
Nachweis des Masernschutzes • Impfdokumentation, dass nach der STIKO ein altersgerechter Impfschutz besteht • Ärztliches Dokument über einen altersgerechten Masernschutz • Labornachweis über bestehende Immunität durch eine serologische Antikörperbestimmung • Ärztliches Zeugnis über medizinische Kontraindikation für eine Impfung
Was passiert, wenn man als HP arbeitet, ohne dass ein Masernimpfschutz dokumentiert werden kann? Die zuständige Behörde entscheidet nach einem aufwändigen Verfahren, ob sie ein Tätigkeitsverbot und/oder ein Bußgeld verhängt. Dies kann in einer Höhe bis 2.500 € erfolgen.