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Moin,
nun habe ich schon öfter gehört, dass ich zu Übungszwecken an Menschen auch außerhalb der Familie, meine bereits erlernten Behandlungsmethoden üben darf und ich dafür einen Behandlungsvertrag zu Übungszwecken aufsetzen muss. Wie hat so ein Übungsvertrag auszusehen und gibt es hierfür eventuell einen Entwurf?
Freue mich auf Rückmeldungen
Sabine
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Liebe Sabine,
das höre ich zum ersten Mal, dass man einen Übungsvertrag abschließen kann/darf.
Kannst du dich bei demjenigen, der diese Info gegeben hat nachfragen, wo das steht? An welcher Stelle man sich da schlau machen kann?
Oder vielleicht hat hier im Forum schon mal jemand etwas davon gehört?
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass so etwas möglich ist, denn, auch wenn man kein Geld für eine solche Übungsbehandlung nimmt, dann wäre es ja "gewerbsmäßig", wenn man es mehrmals durchführt.
GLG Isolde
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Dankeschön für die Rückmeldung. Falls da noch jemand Infos zu hat, wäre ich sehr dankbar!