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Hallo an alle,
nun passiert es mir wahrscheinlich zum ersten Mal in meiner Selbstständigkeit, dass ich ein Mahnverfahren in Gang setzen muss.
Ich habe eine 17jährige Privatpatientin behandelt. Den Behandlungsvertrag hat die Mutter unterschrieben.
Vor der Rechnungsstellung sagte mir die Patientin, dass ich die Rechnung bitte auf ihren Vater ausstellen möchte, bei dem sie mitversichert sei.
Dies habe ich getan, die Patientin ist in der Rechnung namentlich aufgeführt.
Die Rechnung wurde nicht beglichen, auch eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung bis zum heutigen Tag blieb erfolglos.
Kann ich überhaupt den Vater weiter anmahnen? Er hat keinen Behandlungsvertrag unterschrieben.
Oder eine neue Rechnung an die Mutter, die den Behandlungsvertrag unterschrieben hat?
Die Patientin wird in einem Monat 18, aber ich vermute, dass nur das Alter zum Zeitpunkt der Behandlung zählt, oder nicht?
Oder hab ich aufgrund dieser Faktoren im extremsten Fall Pech und muss es als Lehrgeld verbuchen?
Für jeden Tipp bzgl. des weiteren Vorgehens wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße, Tanja
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Hallo Tanja,
rechtlich verantwortenbar beraten kann dich hier im Forum ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts wohl keiner. Aber nach deiner Schilderung hast du einen Behandlungsvertrag mit der Mutter deiner noch minderjährigen Patientin geschlossen. Somit ist auch die Mutter zahlungspflichtig hinsichtlich der Behandlungskosten. Ich würde daher eine Rechnung an die Mutter schicken.
Vor der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens solltest du dich aber zuerst unter Mitnahme deiner Unterlagen (Behandlungsvertrag) noch einmal beraten lassen. Eine kostenlose (Erst-) Beratung bieten viele Amtsgerichte und - je nach Bundesland - auch viele Landkreise an (einfach mal googlen unter kostenloser Rechtsberatung) Rechtsberatung).
Liebe Grüße Horst
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Lieber Horst,
vielen Dank für Deine Ausführungen.
Ich habe kurzentschlossen am Wochenende noch eine Rechnung an die Mutter ausgestellt und in den Briefkasten geworfen.
Und nun habe ich tatsächlich schon den Geldeingang auf meinem Konto, was mich natürlich sehr freut.
Auf jeden Fall habe ich daraus gelernt, in Zukunft beide Erziehungsberechtigte unterschreiben zu lassen, denn wenn es darauf ankommt, zählt nur, mit wem ein Vertrag besteht.
Liebe Grüße
Tanja