der Gegriff "Psychologischer Berater" ist nicht geschützt, das heißt, dass sich im Prinzip jeder so nennen kann, unabhängig von der Ausbildung.
Kleiner HP, also HP im Bereich der Psychotherapie darf sich nur derjenige nennen, der auch die Prüfung als kleiner HP vor dem Gesundheitsamt bestanden hat.
Die Kosten für eine Beratung werden von den Kassen meines Wissens wenn überhaupt nur beim "kleinen HP" übernommen, der Psychologische Berater hat es da weitaus schwerer.
liebe Grüße
Kristina