Genau das heißt das!
Allerdings würde ich das aus "Sorgfaltspflicht" einfach so nicht machen und mich entsprechend ( Selbststudium, Ausbildung ) weiterbilden.
Genauso darf sich übrigens auch jeder Lebensbrater nennen.
Inhaltlich sind "Psychologischer Berater" und kleiner HP dasselbe.
Der Psychologische Berater darf jedoch nur "psychisch Gesunde" betreuen, der kleine HP darf auch psychisch Kranke behandeln, darf aber keine Psychopharmaka verschreiben.
liebe Grüße
Kristina