erstmal vielen herzlichen Dank für Deinen super wertvollen und tollen Support im Rahmen unseres HPP Kurses!
Eine Frage an Dich:
In der Amtsärztlichen Prüfung vom Herbst 2019 Gruppe A im Elearning behandelt Frage Nr. 15 folgendes Thema:
Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis sind grundsätzlich berechtigt zur selbstständigen Anwendung:
1. der kognitiven Verhaltenstherapie
2. der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
3. der Psychoanalyse
4. von Intelligenztests
5. der Osteophatie
Die Aussagen 1,2,3, sowie 4 sind wohl richtig.
Meines Wissens und des eines befreundeten Psychotherapeuten nach, dürfen Intelligenztests jedoch nur Ärzte, Psychotherapeuten und Psychologen anwenden.
Hat sich da mittlerweile was geändert, was meinst Du dazu?
Herzlichen Dank für Deine Antwort,
viele Grüße Florian