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Frage zum Gesetz und IFK
#1
Moin zusammen,

ich habe eine Frage zum Behandlungsverbot und Hiv:

Klar ist,dass wir als HP ein Behandlungsverbot bei HIV haben,weil sexuell uebertragbar. 

Aber was ist,wenn ein Hiv-positiver Patient in der Latenzphase kommt und z.b wegen Depression und Anspannung als Kranksheitsfolge zum Akupunktieren in die  Praxis kommt? 

Und was waere, wenn ein Patient,nun im Stadium d. Aids-definierenden Erkrankungen, z.B. Kaposisarkom,sich begleitend eine Behandlung wuenscht, z.B. auch aus Angst vor dem,was kommt?

Also Pat. waere hauptsaechlich beim Facharzt,dann waere doch die Sorgfaltspflicht abgedeckt,aber greift hier das Behandlungsverbot?

Vorab vielen Dank und liebe Gruesse Susi
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#2
Hi Susanne,

Kurzform: solange Du nicht die Erkrankung AIDS bzw. den Erreger HIV behandelst, bist Du nicht im BV.

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#3
Ganz lieben Dank, Giny, jetzt ist es klar, liebe Gruesse ,Susi
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