herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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ab dem 16.03.2023 gibt eine bundesweit gültige Rechtsverordnung, die die Kriterien festlegt, ob ein Tierarzneimittel apothekenpflichtig oder frei verkäuflich ist (Tierarzmittel-Kategorisierungsverordnung -TAMKatV-). Wichtig z.B. für Tierheilpraktiker oder Tierernährungsberater für die Frage, ob sie ein Präparat direkt an ihre Kunden abgeben können oder diese an eine Apotheke verweisen.
Zum Beispiel: Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 TAMKatV ist ein Arzneimittel dann apothekenpflichtig, wenn seine Anwendung zum Ziel hat, "Krankheiten durch seine systemische Wirkung zu heilen, zu lindern oder zu verhüten".
Dies gilt jedoch gemäß § 2 TAMKatV nicht, "für Vitamin- und Mineralstoffpräparate zur Vorbeuge von Vitamin- und Mineralstoffkrankheiten".
Bei Interesse an diesem Thema findet ihr Näheres (nach dem 16.03.2023) unter: www.gesetze-im-internet.de.