1. In der Gewerbe- Anmeldung steht: „Im Handels-, Genossenschaft- oder Vereinregister, ggf. im Stiftungsverzeichnis eingetragene Name mit Rechtsform“
Frage: muss man sich noch vor der Gewerbe - Anmeldung irgendwo eintragen?
Wenn nirgendwo eingetragen soll man das Feld leer lassen?
2. Was heißt die Frage : „Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand “?
3. Wenn es noch keine Internet Adresse existiert, kann man das später dazufügen oder soll man bereits eine Internet Seite machen bevor der Anmeldung?
4. Ich verstehe folgende Frage nicht : „ Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerweb betrieben?“
5. Wenn man online beraten will, wo soll das Wort „online“ hin? Bei der Punkt „ Angemeldete Tätigkeit“?
Vielen Dank