Leider höre ich immer wieder verschiedene Aussagen über das Vorhandensein eines Epipens in der Praxis. Meines Wissens nach darf ihn nur ein HP in der Apotheke (ist ja eigentlich verschreibungspflichtig) bekommen, wenn er mit Neuraltherapie in seiner Praxis arbeitet.
Was ist mit den HP, die andere Therapieverfahren anbieten, die ggf. mit allergischen Reaktionen einhergehenden (versch. Injektionen, Blutegel, etc.)?
Ich arbeite mit Blutegeln und habe "nur" Tavegil als Injektion für den Fall der Fälle vorrätig.
Es wäre toll, wenn jemand "rechtlich einwandfreie" Infos zu dem Thema hat.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Sabine

