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hallo in die runde!
wie verhält es sich rechtlich, wenn ich als HPA psych anfangen möchte mit menschen zu arbeiten, um mehr routine in versch. belangen zu bekommen. darf ich zu übungszwecken eine anzeige veröffentlichen und meine dienste anbieten, natürlich mit dem hinweis, dass ich noch KEIN HP bin und für interessenten kostenfrei arbeiten möchte, natürlich nicht für psychisch erkrankte. muss ich dazu ein gewerbe anmelden? welche möglichkeiten gibt es, ohne dass ich haftpflichtversicherungen pp. brauche?
wie haltet ihr das? mit dem üben erst nach bestandener prüfung anzufangen, finde ich nicht so gut. aber irgendwie muss man sch ja bekannt machen.
danke und gruß von doris
Hi,
kannst du nicht unter uns HPP- Anwärtern freiwillige zum üben finden. Ich würde mich zur Verfügung stellen. Wenn du kein Geld nimmst musst du wohl auch kein Gewerbe anmelden, bin mir da aber unsicher.
Kannst dich ja mal melden, wenn du willst.
Liebe Grüße
Martina
"Was im Leben zählt, ist nicht, dass wir gelebt haben. Sondern, wie wir das Leben von anderen verändert haben.“Nelson Mandela