wie verhält es sich rechtlich, wenn ich als HPA psych anfangen möchte mit menschen zu arbeiten, um mehr routine in versch. belangen zu bekommen. darf ich zu übungszwecken eine anzeige veröffentlichen und meine dienste anbieten, natürlich mit dem hinweis, dass ich noch KEIN HP bin und für interessenten kostenfrei arbeiten möchte, natürlich nicht für psychisch erkrankte. muss ich dazu ein gewerbe anmelden? welche möglichkeiten gibt es, ohne dass ich haftpflichtversicherungen pp. brauche?
wie haltet ihr das? mit dem üben erst nach bestandener prüfung anzufangen, finde ich nicht so gut. aber irgendwie muss man sch ja bekannt machen.
danke und gruß von doris