Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gießen
#1
 
Gedächtnisprotokoll über die mündliche Heilpraktikerprüfung im
Gesundheitsamt Gießen 2023

Allgemeines:
Das Gesundheitsamt Gießen hat 30 Plätze für Prüfungen. Die Plätze teilen sich HP und HPP. Der Empfang bei der schriftlichen Prüfung ist freundlich, die Zuständige vom Gesundheitsamt ist den Prüflingen zugewandt und versucht ihnen zunächst einmal die Ansgt zu nehmen.
Das Gesundheitsamt Gießen bringt zwei eigene Fragen in die Prüfung mit ein, die von den Standardfragen aus Internet und Prüfungstrainern (z.B. HAUG vom Thieme-Verlag) abweichen.
Die Mitteilung über das Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt gleich am nächsten  Morgen per Mail. Darin ist auch angegeben, mit wie viel Prozent man bestanden hat und wie viele richtige Fragen man hatte.
Die mündliche Prüfung findet in der Regel zwei Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Man muss sich also auf die schriftliche und mündliche gleichzeitig vorbereiten. Die Prüfung darf nur dreimal wiederholt werden.
In der beschriebenen mündlichen Prüfung anwesend waren: die Amtsärztin, eine auszubildende Ärztin, eine Heilpraktikerin, die Beauftragte des Gesundheitsamtes. 
Es wurden zwei Prüflinge in den Raum gebeten und abwechselnd befragt. Der Raum ist ein größerer Konferenzraum mit großem, rundem Tisch, an dem die Prüflinge frontal zu den Prüfern Platz nehmen.
Die Atmosphäre ist freundlich aber sachlich und auf das Fachliche konzentriert.

Ablauf:
Die Amtsärztin hat ein Buch vor sich liegen, in dessen Seiten sehr viele Post-it-Zettelchen stecken.Es handelt sich um ein dickes heftförmiges Buch, das offensichtlich in kompakter Form alle Prüfungsthemen und auch Fallbeispiele beinhaltet. Aus diesem Heft wählt sie mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip ein Thema durch Aufschlagen aus und fragt dieses ab. Die Amtsärztin gibt Hilfestellungen, erwartet aber, dass der Prüfling das meiste vorher genannt hat.
Die Prüflinge sollten sich zunächst vorstellen, etwas über sich erzählen, das heißt: kurz erzählen, warum man Heilpraktiker werden möchte, wie man sich vorbereitet hat, also welche Schule man besucht hat, und in welchen Bereich man einsteigen möchte. Hierbei wird Wert auf die Kürze des Vortrags gelegt.
Der fachliche Einstieg erfolgt über Fragen zur Rechtskunde: Pflichten und Verbote für Heilpraktiker, Hebammen- und Zahnheilkundegesetz (”Dürfen Sie Schwangere behandeln?”) Bei diesen Fragen bezieht sich die Ärztin noch nicht auf ihr Heft, sodass diese Fragen wohl standardmäßig gestellt werden. Weiter gibt es Fragen zum IFSG (”Was ist das IFSG?”) und zu Behandlungsverboten. Bei der Frage “Was ist das IFSG?” sind erst einmal nicht die meldepflichtigen Erkrankungen aus §6 gemeint, sondern §1(Zweck des Gesetzes). Die Krankheiten aus §6 wurden auch abgefragt. Dabei sollte man auch an Tubekulose und Chlostridium difficile denken (§6.1a)
Im weiteren Verlauf folgten dann die Fragen nach dem Zufallsprinzip und für jeden Prüfling ein Fallbeispiel. (”Ein Patient hat den Blutdruck 185/105. Wie beurteilen Sie dies? Wie stellen Sie sich den Patienten vor?”) Ein anderes Fallbeispiel nennt Symptome eines mechanischen Ileus und die Ärztin fragt nach dem diagnostischen und dem weiteren Vorgehen) Die Fallbeispiele werden aus dem Buch ausgewählt, es gibt also eine ganze Reihe davon.
Es werden Fragen zu Notfällen gestellt, aber allgemeiner Natur: “Was ist ein Schock?”
Dann folgen Fragen nach dem Zufallsprinzip, wobei häufig direkt Begrifflichkeiten erklärt werden sollen (”Was sind Effloreszenzen?”, “Was ist ein Krankheitsverdächtiger?”)
Die Prüflige mussten keine anatomischen Bilder oder Bilder von Erkrankten benennen und sie mussten auch nichts vorführen, wie Spritzen aufziehen oder ähnliches.
Nach der Prüfung verlassen beide Prüflinge den Raum, damit sich die Prüfer beraten können. Bei Bestehen bekommt man die Erlaubnisurkunde direkt überreicht, samt Anmeldeformularen und weiteren Hinweisen in einer Klarsichthülle und darf sich ab diesem Moment Heilpraktiker nennen.
Viel Erfolg für alle. Ich hoffe, dieses Protokoll hilft euch.
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: