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Hallo,
bin grad darüber gestolpert, dass man bei Phlebothrombose ca 10 Tage Bettruhe einhält, (so auch beim Erisypel.)
Bei uns an der Klinik wird das nicht mehr gemacht. Der Patient bekommt hochdosierte Antikoagulanzien und Kompression der Beine, später Strümpfe, und darf herumlaufen.
Habe im www. gelesen, dass je nach Art des Thrombus therapiert wird, also läuft der Patient ins Krankenhaus, wird keine zusätzliche Bettruhe verordnet, nicht dass es zu einer zusätzlichen Thrombose kommt, (bei Bettruhe ist das Thomboserisiko hoch.)
Wie seht ihr das? Und was sagt Isolde?
Liebe Grüße
Cornelia
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Hallo Cornelia,
in den letzten Jahren ist mir auch keine Bettruhe bei Phlebothrombose mehr begegnet.
Hab auch noch keinen erlebt, der per RTW ins Krankenhaus chauffiert wurde.
Das wird scheinbar unterschiedlich gehandhabt.
Therapiemäßig kenne ich es auch nur noch so wie du geschrieben hast.
LG
Antje
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(27.09.2010, 11:02)Cornelia schrieb: Und was sagt Isolde?
Isolde sagt:
Von den Krankenschwestern hier an der Schule habe ich gehört, dass es in den letzten Jahren in den Kliniken unterschiedlich gehandhabt wurde.
Es wird sich - soweit noch nicht geschehen - aber so durchsetzen, wie Du es beschrieben hast: dass keine Bettruhe mehr gehalten wird, deshalb habe ich diese Bemerkung aus dem Fernlehrheft entfernt.
Ich würde Euch aber anraten, bei Verdacht auf Phlebothrombose eine Klinikeinweisung vornzunehmen und keinesfalls den Patienten auffordern zum Arzt oder in die Klinik zu gehen.
Denkt an die Fallgeschichte, die im Skript steht. Sie hat sich tatsächlich so zugetragen.
Von den Prüfungen, die ich kenne, wollten die Amtsärzte hören, dass der Patient bei Verdacht auf der Liege liegen bleibt und der Krankenwagen bestellt wird. Wenn ein Arzt das anderes handhaben möchte, so kann er das, muss aber die evtl. Konsequenzen dann tragen.
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Liebe Isolde,
gut zu wissen, was die Amtsärzte hören wollen, hab mir das schon gedacht.
Ich möchte nicht hören, was der Rettungsdienst evtl. dazu sagt wenn der wegen einem V.a. Phlebothrombose fahren soll.
Die werden begeistert sein, da können wir uns dann mal direkt drauf einstellen.
Außer es ist wirklich ein Patient, der nicht mehr laufen kann.
Können die eigentlich sowas ablehnen?
Wenn ja würde es dann sicher in deren rechtlicher Verantwortung liegen.
LG
Antje
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Vielen Dank Isolde, das hilft mir weiter. Es ist gut, wenn ich mich vorher darauf einstelle, worauf der Amtsarzt hinauswill.
Antje, ja was werden die vom RTW sagen, die haben ja wohl genug zu fahren. Aber die Verantwortung liegt dann ja wohl hoffentlich bei ihnen.
Lg
Cornelia
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27.09.2010, 20:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.09.2010, 20:01 von Isolde Richter.)
Geschickterweise ruft Ihr im Krankenhaus an und schildert den vorliegenden Fall. Wenn sie dort meinen, dass es in diesem Fall keinen Krankenwagen braucht, habt Ihr jedenfalls getan was getan werden kann - und könnt dann nicht mehr schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Ich schicke aber Marco Haas nochmal eine Mail mit der Frage was er meint. Wenn sich jemand mit diesen Dingen auskennt, dann er.
Habt aber bitte etwas Geduld, bis Marco antwortet!!
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Danke, du liebe.
Cornelia
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Guten Morgen zusammen!
Im Zweifel für den Angeklagten (hier Patient)!!!
D.h. konkret: bis zur gesicherten Diagnose hat der Patient Sendepause; sitzt nicht, läuft nicht, fährt nicht Auto usw.
Ein liegender Transport in Kranken- oder Rettungswagen ist auf jeden Fall indiziert.
Wenn sich die Diagnose in der Kinik bestätigt hat, und eine Versorgung mit Antikoagulantien, Kompressionsverband usw. stattgefunden hat kann der Klinikarzt je nach Ausprägung des Befundes auch Bewegung anordnen.
Sollte eine tiefe Oberschenkel/Beckenthrombose vorliegen bekommt der Patient auch in der Klinik erstmal Bettruhe.
Wie immer: Sicherheit geht vor!
Lieber einmal zuviel immobilisiert und dafür keine Lungenembolie in der Praxis!
Und noch was: sollte irgendein Sani anderer Ansicht sein kann er gerne nach eigenem Gutdünken handeln, sobald er die Verantwortung für den Patient übernimmt. Solange der Patient in Eurer Obhut ist haftet Ihr selbst.
Liebe Grüße,
Marco
(27.09.2010, 20:01)Isolde Richter schrieb: Geschickterweise ruft Ihr im Krankenhaus an und schildert den vorliegenden Fall. Wenn sie dort meinen, dass es in diesem Fall keinen Krankenwagen braucht, habt Ihr jedenfalls getan was getan werden kann - und könnt dann nicht mehr schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Ich schicke aber Marco Haas nochmal eine Mail mit der Frage was er meint. Wenn sich jemand mit diesen Dingen auskennt, dann er.
Habt aber bitte etwas Geduld, bis Marco antwortet!!
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Hallo Marco,
kann eine RTW Besatzung eigentlich auch eine Fahrt ablehnen?
So nach dem Motto, mit dem blockieren wir uns unseren Wagen nicht, der kann mit dem Taxi fahren.
Oder dürfen die das rechtlich gesehen nicht wenn sie gerufen worden sind.
LG
Antje
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Salü Antje.
Ablehnen geht so einfach nicht. Der Rettungsassistent ist ein medizinischer Assistenzberuft, der keine eigenen Diagnosen stellen darf usw. das ist dem Arzt (oder HP) vorbehalten.
D.h. konkret: das Rettungsdienstpersonal arbeitet auf Anweisung eines Arztes, in Form einer Verordnung (Rezept) und hat das zu machen - basta. Ähnlich einer Verordnung bei der der Apotheker/PTA auch nicht sagen kann "bekommst Du nicht von mir...."
Wenn keine Verordnung vorliegt, kann das Rettungspersonal selbst entscheiden, ob eine direkte vitale Bedrohung, und somit sofortige Transportindikation vorliegt oder nicht. Es wäre denkbar, wenn es nicht eilt, dass dann ein Krankentransport bestellt wird, um das Rettungsfahrzeug nicht zu blockieren.
Einfach verweigern geht auf gar keinen Fall - es sei denn es handelt sich um groben Unfug....
Alternative: die heiße Kartoffel weitergeben und einen Arzt hinzuziehen!
Liebe Grüße,
Marco
(28.09.2010, 07:29)Antje schrieb: Hallo Marco,
kann eine RTW Besatzung eigentlich auch eine Fahrt ablehnen?
So nach dem Motto, mit dem blockieren wir uns unseren Wagen nicht, der kann mit dem Taxi fahren.
Oder dürfen die das rechtlich gesehen nicht wenn sie gerufen worden sind.
LG
Antje
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Vielen Dank für deine Antworten Marco.
LG
Antje
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Ein herzliches Danke auch von mir, lieber Marco!!
Es ist einfach gut, die richtigen Leute zu kennen, an die man Fragen weiter leiten kann!
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Vielen Dank Marco und auch dir Isolde für die Weiterleitung und dir Antje fürs genaue Nachfragen. Bleibt jetzt bestimmt im Gedächtnis
Cornelia
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