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Patientenakte-Kopie - Kostenpflicht?
#1
Hallo miteinander,

es gibt wieder etwas neues zu berichten:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 26.10.2023 festgestellt, "dass in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht des Patienten verankert ist, eine erste Kopie seiner (Anmerkung der Schule: vollständigen!) Patientenakte zu erhalten, und zwar grundsätzlich ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen". Behandelnde können ein Entgelt für die Kopierkosten erst verlangen, wenn der Patient später eine weitere Kopie haben möchte.

Durch dieses Urteil wird klargestellt, dass  die Regelung des Artikels 15 Abs. 3 der DSGVO (Kostenfreiheit der Erstkopie) der anderslautenden Regelung der Patientenschutzbestimmung in § 630g BGB (der Patient kann auch Abschriften von der Patientenakte verlangen, hat aber dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten) vorgeht!

Fazit: Erstkopien der Patientenakte sind auf Verlangen des Patienten kostenlos herauszugeben.

Liebe Grüße 

Horst
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