wieder einmal ist das Thema aufgegriffen worden, ob man/frau als Heilpraktiker in der Schweiz praktizieren darf, zumal seit Ende 2015 auch eine "eidgenössische Fachprüfung für Naturheilpraktiker" ausgeschrieben wurde (Naturheilkunde mit eidgen. Diplom).
1. Zunächst einmal bleibt es bei der Grundaussage: Ob ich als zugelassener (dt.) Heilpraktiker in der Schweiz praktizieren darf, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich zu beantworten. Manche Kantone verbieten dies klar, manche lassen dies nach einer Zulassungsprüfung mit oder ohne Einschränkungen (z.B. keine invasiven Maßnahmen) zu und manche Kantone lassen dies auch ohne Zulassungsüberprüfung zu.
Wenn eine Heilpraxis hiernach zulässig ist, werden von der Grund-Kassenversicherung keine Kosten für den Patienten ersetzt, es sei denn, der Patient hat eine entsprechende Zusatzversicherung. Letztere ist recht teuer, ersetzt aber auch HP-Gebühren, die über den Grund-Kassenversicherungssatz hinausgehen.
Die Heilpraxisbefugnis und deren Voraussetzungen und Bedingungen müssen bei den betreffenden Kantonen abgefragt werden.
Kann man/frau in einem Kanton praktizieren, besteht seit Jan. 2016 auch die Möglichkeit, auf Antrag ein EMR-Qualitätslabel zu erwerben und sich Registrieren zu lassen. Verfahren und Voraussetzungen sind unter www.emr.ch einsehbar.
2. Neben dieser kantonsabhängigen Zulassung für eine heilpraktische Tätigkeit gibt es seit Ende 2015 auch die Möglichkeit, ein gesamtschweizerisches Diplom für die Naturheilkunde nach dem Bestehen einer"Höheren Fachprüfung" zu erwerben. Dieses Naturheilkunde-Diplom gilt dann für die Gesamtschweiz, d.h. auch in allen Kantonen und führt zu einer Erstattung der Behandlungskosten durch die Grund-Kasserversicherung (mit den vorgegebenen Behandlungssätzen..
Ausbildung, Fachprüfung, Diplom und Naturarztpraxis sind hierbei aber auf die konkreten Fachrichtungen beschränkt. Diese sind:
Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin TCM und Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN
Die Zulassungsbedingungen für die Höhere Fachprüfung, Ausbildungsanforderungen und das Verfahren erfährt man/frau unter www.oda-am.ch/hoehere-fachpruefung/
GlG
Horst