Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Eigenbluttherapie für HP in Niedersachsen verboten
#1
Eigenblutbehandlung für HP auch in Niedersachsen wieder verboten,
Stand November 2023

Die Eigenblutbehandlung ist für den Heilpraktiker nun wieder auch in Niesersachsen verboten. Das heißt, ein Heilpraktiker, darf beim Patienten nicht Blut entnehmen und es ihm unverändert oder als verschüttetes Vollblut wieder reinjizieren Dies geht zurück auf ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vom 29. November 2023, AZ: 14 LB 50/22).
Nach Meinung des Gerichts fällt diese Tätigkeit unter das Transfusionsgesetz (TFG) und ist demzufolge dem Arzt vorbehalten.

Eine Ausnahme bildet lediglich die Blutentnahme zum Zweck der Herstellung eines homöopathischen Eigenblutproduktes gem. § 28 Transfusionsgesetz, d.h. eines Arzneimittels, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder nach einem in den offiziell gebräuchlichen Arzneibücher der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt werden soll und wird.


Dieses Urteil eines Oberverwaltungsgerichts hebt nun das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 4.8.2020 (AZ. 3 A 44/19) auf. Dieses hatte entschieden, dass Heilpraktiker die Eigenblutbehandlung durchführen dürfen, das heißt, dass sie Blut entnehmen und wieder reinjizieren dürfen. Das ist nun nicht mehr so. Die Eigenblutbehandlung ist in Niedersachsen dem Heilpraktiker verboten.

Diese Frage kann aber in anderen Bundesländern davon abweichend gerichtlich beurteilt werden. Sobald derartige Urteile bekannt werden, werden wir euch wieder informieren.

Den vollständigen Text des Urteils findet man hier: Klick zum Urteil
GLG Isolde
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Mykotherapie in der Tierheilkunde – erlaubt oder verboten? Isolde Richter 0 2.018 01.02.2024, 14:59
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  HP sollten dringendst keine Eigenbluttherapie ausführen Isolde Richter 4 2.753 27.07.2019, 13:58
Letzter Beitrag: Isolde Richter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: