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Beratungsvertrag / Angebotsannahme / Widerrufsrecht
#1
Lieber Horst,

ich kann mich nicht mehr so genau an die Rechtsvorlesungen im Studium erinnern, deshalb möchte ich dich um Rat fragen, wie ich am einfachsten einen rechtskräftigen Vertrag zustande bekomme.

Ich bin Beraterin, und so habe ich bis jetzt mit einem Beratungsvertrag gearbeitet. Dieser beinhaltet:
- meinen Namen und den der Klientin
- Vertragsgegenstand
- Leistungen des Auftragnehmers und Vergütung
- Hinweis auf meine Schweigepflicht
- Unterschriften von mir und der Klientin

Frage 1: Ist das Vorgehen rechtlich korrekt und ausreichend, solch einen Vertrag vor Beginn der ersten Beratung unterschreiben zu lassen? Oder brauche ich zuerst ein Angebot, das dann angenommen wird (per Email) und daraufhin noch den Vertrag? Oder ersetzt eine Angebotsannahme einen Beratungsvertrag?

Frage 2: Ich habe auf meiner Webseite keine AGB. Wo muss ich den Hinweis auf das Widerrufsrecht platzieren?

Frage 3: Wo und wie platziere ich am besten die Entscheidung der Klientin, vor Ende des Widerrufsrechts mit meiner Dienstleistung beginnen zu dürfen?

Vielen Dank für deine Hinweise und viele Grüße!

Caterina
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#2
Hallo Caterina, hallo miteinander,

zunächst einmal muss ich völlig zerknirscht eingestehen, dass ich nach einem Urlaub im Februar erst einmal einige für mich zeitkritische Aufgaben erledigt habe und erst jetzt einen scheuen Blick wieder ins Forum wagte. Ich weiß, das ist nicht entschuldbar aber auch für mich gilt: Shit happens.

Sofern deine Fragen noch aktuell sind, hier ein Versuch einer Antwort, wobei für mich unklar ist, ob und inwieweit du die Vertragsanbahnung und/oder deine Beratungstätigkeit überwiegend oder ausschließlich online abwickeln willst. Ein Online-Vertragsabschluss setzt diffizilere Förmlichkeiten voraus.

In jedem Fall soll der Vertrag, gleich ob mündlich, schriftlich oder online, folgende Punkte festlegen:

1.    Identifizierung der Parteien: Der Vertrag muss klar die Identität des Beraters und des Kunden angeben, einschließlich aller relevanten Kontaktdaten (Adresse, Bankverbindung SteuerNr. usw).
2.    Beschreibung der Dienstleistungen: Eine detaillierte Beschreibung der vom Berater zu erbringenden Dienstleistungen sollte im Vertrag enthalten sein, um den Umfang der Arbeiten und der Mitwirkungsverpflichtungen der Kunden klarzustellen.
3.    Datenschutz und Datenverarbeitung:
·[size=1]      [/size]Datenschutzerklärung: Eine Datenschutzerklärung muss Teil des Vertrages sein. Darin sollte detailliert beschrieben werden, welche persönlichen Daten und geschäftlichen erfasst, verarbeitet und gespeichert werden, zu welchem Zweck dies geschieht (Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung. Beim Online-Vertragsabschluss und einer Online-Vertragsabwicklung müssen auch Hinweise auf eventuell Fremddatenverarbeiter ) Bank, Steuerberater, Post usw. aufgenommen werden werden
·[size=1]      [/size]Einwilligung: Wenn die Datenverarbeitung auf der Einwilligung des Kunden beruht, sollte der Vertrag eine klare und verständliche Klausel enthalten, die die Einwilligung des Kunden in die Datenverarbeitung dokumentiert. Diese Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein.  Die Einwilligung  setzt auch eine entsprechende Datenschutzbelehrung voraus.
·[size=1]      [/size]Verarbeitungstätigkeiten: Der Vertrag sollte spezifizieren, welche Verarbeitungstätigkeiten stattfinden werden, einschließlich der Sammlung, Speicherung, Nutzung und Weitergabe von Daten.
·[size=1]      [/size]Datensicherheit: Der Vertrag muss die Maßnahmen beschreiben, die ergriffen werden, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf den Schutz vor unberechtigtem oder rechtswidrigem Zugriff, Verlust oder Zerstörung.
4.    Vertragsbedingungen:
·[size=1]      [/size]Laufzeit: Die Laufzeit des Vertrages sollte klar definiert sein, einschließlich Anfangs- und Enddatum.
·[size=1]      [/size]Kündigungsbedingungen: Die Bedingungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann, einschließlich etwaiger Kündigungsfristen.
5.    Honorar und Zahlungsbedingungen: Der Vertrag sollte die Honorarstruktur, Zahlungsmodalitäten und Fälligkeitsdaten klar definieren.
6.    Vertraulichkeitsvereinbarung: Es sollte eine Klausel enthalten sein, die beide Parteien zur Vertraulichkeit verpflichtet, insbesondere im Hinblick auf Kundendaten.
7.    Gerichtsstand und anwendbares Recht: Der Vertrag sollte den Gerichtsstand und das anwendbare Recht festlegen, unter dem der Vertrag interpretiert und durchgesetzt wird.
8.    Online-Vertragsabschluss:
·[size=1]      [/size]Elektronische Signatur: Sofern im Rahmen der Vertragsabwicklung schützenswerte Daten ausgetauscht werden, sollte auch die vertrauliche Gestaltung dieses Datenaustausches geregelt werden (z.B. nur schriftlich, telefonisch , im persönlichen Gespräch und nicht per EMail). Der Vertrag könnte auch Bestimmungen für eine elektronische Signatur enthalten, die den rechtlichen Anforderungen entspricht.
·[size=1]      [/size]Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen: Es müssen die spezifischen Informationspflichten erfüllt sein, die für Verträge gelten, die über das Internet geschlossen werden, einschließlich Widerrufsrecht und eventuell den von dir erwähnten Widerrufverzicht des Kunden bei vorzeitigem Beginn der Beratungstätigkeit.
Hinweis auf die Europäische Streitschlichtungstelle und ob du zu einer derartigen Streitschlichtung bereit bist.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, und es könnten weitere spezifische Anforderungen je nach Art der Dienstleistung, der Branche und anderen Faktoren relevant sein.


Zusammengefasst: Ich kann nur Raten, sowohl die AGBs, als auch eine Datenschutzbelehrung neben dem erforderlichen Impressum zu erstellen und in deine Homepage einzustellen.

Bei einem Online-Vertragsschluss können dann auch 
- die Einwilligung in die Datenerfassung und-Verarbeitung und
- der Widerrufsverzicht bei vorzeitiger Vertragsausführung aufgenommen werden.

Sowohl eine AGB-Erstellung, als auch eine Datenschutzerklärung kann im Internet - z.T. auch kostenlos - online erstellt werden.

Dies sind nur allgemeine Hinweise auf die rechtliche Gestaltung eines Beratungsvertrages. Da nur ein Anwalt eine individuelle Rechtsberatung erteilen darf, ist es ratsam, sich bei der Erstellung eines solchen Vertrages rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Ganz liebe Grüße 

Horst
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