Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Eigenblutbehandlung Stand 22.2.2024
#1
Die Verfassungsbeschwerde von 3 HPs wurde wegen Formfehler abgelehnt.

Drei HPs hatten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da ihnen die Ausübung der Eigenblutbehandlung untersagt wurde. Diese Beschwerde wurde leider wegen eines Formfehlers abgelehnt.

Das ist sehr schade, bedeutet aber noch nicht das absolute Ende der Eigenblutbehandlung durch HPs, denn mit einem korrekten Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Eigenblutbehandlung durch Nicht-Ärzte kann immer noch eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht herbeigeführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde klar dargelegt wird, „welche Behandlungsverfahren der/die Beschwerdeführer genau in ihrer jeweiligen Praxis angewendet haben“, die ihnen jetzt verwehrt werden.


Hier geht es zu weiteren Infos der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Klick
GLG Isolde
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Link zur derzeitigen Situation der Eigenblutbehandlung durch HP Isolde Richter 0 1.557 21.08.2019, 06:57
Letzter Beitrag: Isolde Richter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: