herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
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Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
Blutentnahmen durch Berater sind grundsätzlich erlaubt.
Wenn es zum Streitfall oder zu einer strafrechtlichen Klage kommt, braucht der Berater als Nachweis (am besten schriftlich):
Einverständniserklärung des Klienten, da der Akt des Blutabnehmens sonst als Körperverletzung gilt. Damit eine solche Einverständniserklärung wirksam ist, muss der Klient darüber aufgeklärt werden, warum die Blutentnahme wichtig ist und wie die Ergebnisse verwendet werden.
Es muss eine Datenschutzerklärung gemacht werden, weil ein Blutbild persönliche Daten im Sinne des Datenschutzes sind.
Der Klient muss über mögliche Risiken aufklärt werden, wie z.B. Infektionsmöglichkeiten.
Nachweis, dass man eine ausgebildete Fachkraft ist und die Blutentnahme wirklich gelernt hat. Dies erfolgt durch einen sog. „Spritzenschein“.
Rat der Schule: Verzichten Sie als Berater auf eine Blutabnahme und schicken Sie den Klienten zu einem Arzt/HP, damit dieser ein Blutbild erstellt bzw. erstellen lässt. Dieses Blutbild soll der Klient dann zu Ihnen in Ihre Praxis mitbringen.