uns beschäftigt eine Frage zum Verhältnis von Hauptberuf und Nebenberuf.
Wir sind nebenberuflich als Heilpraktikerin tätig und haben verschiedene Meinungen gehört, wie das Verhältnis zum Hauptberuf bezüglich Arbeitszeit und Einkommen sein muss, aber keine gesetzliche Grundlage dazu gefunden.
Aktuell arbeite ich 20h in meinem Hauptberuf (Sozialwissenschaftlerin) und bis zu 10h im Nebenberuf, meine Freundin arbeitet 16h im Hauptberuf (Physiotherapie) und bis zu 5h im Nebenberuf.
Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage und wenn ja, welche regelt, wie das Verhältnis Arbeitszeit zwischen Hauptberuf und Nebenberuf sein muss, damit der Hauptberuf Hauptberuf bleibt?
Gibt es eine gesetzliche Regelung bzgl. des Einkommens? Also wie viel Prozente des Gesamteinkommens müssen aus dem Hauptberuf oder dürfen maximal aus dem Nebenberuf erzielt werden?
Vielen Dank!
Sabine