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als Masseur und HPA habe ich im November 2024 eine kleine Praxis eröffnet im Nebengewerbe. Mein Spektrum beläuft sich auf klassischen Massagen, Wellnessmassagen sowie auf Entspannungskursen.
Seit geraumer Zeit erhalte ich immer mehr Anfragen von Unternehmen auf Selbstzahlerbasis ohne Kassenzulassung Entspannungskurse bzw. Body-Mind-Fitnesskurse zu geben.
Zählt dieses zur Freiberuflichkeit und müsste ich nun automatisch ein 2. Gewerbe anmelden? Oder kann ich dies normal unter meinem eigentlichen Gewerbe betreiben?
Und welche rechtlichen Bedingungen wären noch zu beachten?
Vielleicht kann mir einer eine Auskunft geben und betreibt dieses schon im gleichen Umfang. :-)
Ob es dabei auch als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden kann oder oberhalb der Kleinunternehmerregelung die Umsatzsteuerpflicht entsteht, legt das zuständige Finanzamt individuell fest Du kannst einen Antrag/Anfrage auf Freiberuflichkeit stellen.
Solange alle deine Tätigkeiten mit deinem "Wellnessgewerbe" als Masseurin angemeldet sind, sollte es an sich mit einer Firmierung ausreichen. Ich würde in jedem Fall aber eine Beratung in einer Steuerkanzlei einholen um den Sachverhalt für dich individuell und rechtssicher zu klären, inwieweit welche Besteuerungen zu erwarten sind.
Wenn du deine Heilerlaubnis hast und weiterhin Wellnessangebote machen möchtest musst du es in jedem Fall trennen in Heilberuf und gewerbliche Firmierung.