da hast Du wirklich ein fähiges und kompetentes Gesundheitsamt an der Strippe gehabt.
Wie heißt es bei den Juristen immer so schön: Wenn man mit dem Gesetzestext nicht klar kommt, nach dem "Sinn des Gesetzes" fragen. Und in diesem Fall ist es wirklich vernünftig, sich nicht "sklavisch" an den Wortlaut des Gesetzes zu halten, sondern an den Sinn.
Wenngleich der Wortlaut verlangt, dass jede akute schlaffe Lähmung außer wenn traumatisch bedingt zu melden ist, dann müsste ich streng genommen auch melden, wenn ich mir (ziemlich) sicher bin, dass es ein Schlaganfall ist. Nur wem nützt das? Dem Patienten nicht, das GA und das RKI haben unnötige Arbeit und der HP auch.
Danke, dass Du Dir die Mühe gemacht hast!