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Hallo!
Mal ein ganz anderes Thema..Bisher habe ich für meine beiden Kleinen Unterhaltsvorschuss bekommen. Jetzt hat Papa bald nen Job mit mehr Geld. Er wohnt bei seiner Oma und hat auch kein Auto. Die Kinder leben 100% bei mir.
Wie wird denn das mit dem Unterhalt berechnet? Er rief mich eben total wütend an und meinte laut dieser Düsseldorfer Tabelle müsse er pro Kind 317€ zahlen..
Stimmt das so? Bleiben ihm wirklich nur 950 € als Freibetrag?
Danke für eure Hilfe.. wäre gern nen bißchen vorbereitet bevor der große Kampf los geht.
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Steffi,geh doch mal zu einem Anwalt.der kann dir da sicherlich weiterhelfen.
nach der Düsseldorfer Tabelle kann man da so pauschal nicht gehen.Das weiss ich leider aus leidllicher Erfahrung.
Der Unterhalt wird ja dem verdienst und weiteren finazillen Belastungen die er hat berechnet und da kann es ddurchaus sein,dass der Unterhaltssatz unter dem der Düsseldorfer Tabelle liegen.Wichtig ist,dass du einen Titel hast,damit du notfalls nicht gezahlten Unterhalt einklagen kannst.
Liebe Grüße
Petra
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Liebe Steffi,
es kann tatsächlich sein, dass Dein Expartner nur noch knapp 1000 Euro für sich hat. Die Düsseldorfer Tabelle wird bei der Berechnung zumindest zugrunde gelegt.
Du kannst Dich auch beim Jugendamt (Fachbereich Beistandschaften) informieren und Dir, bzw. Deinen Kindern den Unterhalt titulieren lassen.
Du MUSST ja nicht den vollen Satz ausschöpfen... aber Dir und Deinen Kindern zustehen würde es schon.
Rechne doch einmal anders herum, was DIR z.B. als Einkommen entgeht, wenn Du bei Deinen Kindern zuhause bleibst. Auch nicht nur kurzfristig, sondern Du wirst ja wahrscheinlich langfristig weniger verdienen, als Frauen, die ohne Kinder durch die Welt spazieren ( oder auch weniger als Dein Ex-Partner, der sicher ohne Probleme Vollzeit arbeiten gehen kann)
Das ist schon gerechtfertigt, finde ich.
Liebe Grüße
Heike
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Liebe Steffi,
die DD Tabelle richtet sich nach dem Verdienst des Unterhaltspflichtigen und dem Alter der Kinder. Die Unterhaltsbeträge der Tabelle beziehen sich auf den Fall, dass an drei Personen Unterhalt gezahlt wird (Ehepartner, 2 Kinder). Wird nur für zwei Personen Unterhalt gezahlt (z.B. zwei Kinder), muss der Unterhalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden. Es gibt verschiedene Selbstbehaltsbeträge. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern liegt meines Wissens bei 900 €.
Die DD Tab. kannst Du Dir im Web herunterladen, aber um die genauen Zahlen für Deinen Einzelfall zu erhalten, solltest Du Dir Hilfe z.B. beim Jugendamt oder einem Anwalt holen. (Aus eigener positiver Erfahrung rate ich zu einem Anwalt!! Solltest Du knapp bei Kasse sein, gibt es u.U. Prozesskostenhilfe für Dich, bei dem Antrag dafür hilft er Dir auch.)
Übrigens ist ein - auch teilweiser - Verzicht auf den Kindesunterhalt lt. § 1614 nicht möglich. Es ist Geld, was den Kindern zusteht! Du leistest Deinen Beitrag durch Erziehung und Pflege Deiner Kinder, der Vater halt durch die Barunterhaltsverpflichtung.
Du brauchst einen vollstreckbaren Titel zum Durchsetzen des Unterhaltsanspruchs Deiner Kinder. Titulieren können außer Notaren, Rechtspflegern etc. auch die Mitarbeiter des Jugendamtes. Das kann der Vater der Kinder dort vornehmen lassen ( beim Jugendamt kostet es ihn- glaube ich - nichts.) Leistet er nicht freiwillig die Unterschrift, muss der Titel in einem gerichtlichen Verfahren erstritten werden. Es ist möglich, eine freiwillige Beistandschaft für die Kinder beim Jugendamt einzurichten. Dann betreibt das Jugendamt die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs.Liebe Grüße,
Cathrin