Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt
#1
Hallo!
Mal ein ganz anderes Thema..Bisher habe ich für meine beiden Kleinen Unterhaltsvorschuss bekommen. Jetzt hat Papa bald nen Job mit mehr Geld. Er wohnt bei seiner Oma und hat auch kein Auto. Die Kinder leben 100% bei mir.
Wie wird denn das mit dem Unterhalt berechnet? Er rief mich eben total wütend an und meinte laut dieser Düsseldorfer Tabelle müsse er pro Kind 317€ zahlen..
Stimmt das so? Bleiben ihm wirklich nur 950 € als Freibetrag?

Danke für eure Hilfe.. wäre gern nen bißchen vorbereitet bevor der große Kampf los geht.
Antworten Zitieren
#2
Steffi,geh doch mal zu einem Anwalt.der kann dir da sicherlich weiterhelfen.
nach der Düsseldorfer Tabelle kann man da so pauschal nicht gehen.Das weiss ich leider aus leidllicher Erfahrung.

Der Unterhalt wird ja dem verdienst und weiteren finazillen Belastungen die er hat berechnet und da kann es ddurchaus sein,dass der Unterhaltssatz unter dem der Düsseldorfer Tabelle liegen.Wichtig ist,dass du einen Titel hast,damit du notfalls nicht gezahlten Unterhalt einklagen kannst.
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

Antworten Zitieren
#3
Liebe Steffi,
es kann tatsächlich sein, dass Dein Expartner nur noch knapp 1000 Euro für sich hat. Die Düsseldorfer Tabelle wird bei der Berechnung zumindest zugrunde gelegt.

Du kannst Dich auch beim Jugendamt (Fachbereich Beistandschaften) informieren und Dir, bzw. Deinen Kindern den Unterhalt titulieren lassen.

Du MUSST ja nicht den vollen Satz ausschöpfen... aber Dir und Deinen Kindern zustehen würde es schon.
Rechne doch einmal anders herum, was DIR z.B. als Einkommen entgeht, wenn Du bei Deinen Kindern zuhause bleibst. Auch nicht nur kurzfristig, sondern Du wirst ja wahrscheinlich langfristig weniger verdienen, als Frauen, die ohne Kinder durch die Welt spazieren ( oder auch weniger als Dein Ex-Partner, der sicher ohne Probleme Vollzeit arbeiten gehen kann)
Das ist schon gerechtfertigt, finde ich.
Liebe Grüße
Heike

Patenkind von Melanie, Lernschwester von Tabbi,
Patin von Katy und Heike A.


Im Wald sind Dinge, über die nachzudenken man jahrelang im Moos liegen könnte. (Franz Kafka)
Antworten Zitieren
#4
Liebe Steffi,
die DD Tabelle richtet sich nach dem Verdienst des Unterhaltspflichtigen und dem Alter der Kinder. Die Unterhaltsbeträge der Tabelle beziehen sich auf den Fall, dass an drei Personen Unterhalt gezahlt wird (Ehepartner, 2 Kinder). Wird nur für zwei Personen Unterhalt gezahlt (z.B. zwei Kinder), muss der Unterhalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden. Es gibt verschiedene Selbstbehaltsbeträge. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern liegt meines Wissens bei 900 €.
Die DD Tab. kannst Du Dir im Web herunterladen, aber um die genauen Zahlen für Deinen Einzelfall zu erhalten, solltest Du Dir Hilfe z.B. beim Jugendamt oder einem Anwalt holen. (Aus eigener positiver Erfahrung rate ich zu einem Anwalt!! Solltest Du knapp bei Kasse sein, gibt es u.U. Prozesskostenhilfe für Dich, bei dem Antrag dafür hilft er Dir auch.)
Übrigens ist ein - auch teilweiser - Verzicht auf den Kindesunterhalt lt. § 1614 nicht möglich. Es ist Geld, was den Kindern zusteht! Du leistest Deinen Beitrag durch Erziehung und Pflege Deiner Kinder, der Vater halt durch die Barunterhaltsverpflichtung.
Du brauchst einen vollstreckbaren Titel zum Durchsetzen des Unterhaltsanspruchs Deiner Kinder. Titulieren können außer Notaren, Rechtspflegern etc. auch die Mitarbeiter des Jugendamtes. Das kann der Vater der Kinder dort vornehmen lassen ( beim Jugendamt kostet es ihn- glaube ich - nichts.) Leistet er nicht freiwillig die Unterschrift, muss der Titel in einem gerichtlichen Verfahren erstritten werden. Es ist möglich, eine freiwillige Beistandschaft für die Kinder beim Jugendamt einzurichten. Dann betreibt das Jugendamt die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs.Liebe Grüße,
Cathrin
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: