herzlich wollkommen!
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Steffi,geh doch mal zu einem Anwalt.der kann dir da sicherlich weiterhelfen.
nach der Düsseldorfer Tabelle kann man da so pauschal nicht gehen.Das weiss ich leider aus leidllicher Erfahrung.
Der Unterhalt wird ja dem verdienst und weiteren finazillen Belastungen die er hat berechnet und da kann es ddurchaus sein,dass der Unterhaltssatz unter dem der Düsseldorfer Tabelle liegen.Wichtig ist,dass du einen Titel hast,damit du notfalls nicht gezahlten Unterhalt einklagen kannst.
Liebe Grüße
Petra
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Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)