das freut mich - danke.
Also:
Für Lyme Borreliose (borrelia burgdoferi - Achtung es gibt noch andere Borrelienarten, z.B. Borrelia recurrentis, die ist in § 7 IFSg) besteht kein Behandlungsverbot, aber es ist eine schwere Erkrankung, die den Einsatz von verschreibungspflichtigen Medikamenten erfordert. Daher ---> Überweisung zum Arzt!
Zudem hast Du Recht, der HP darf keinen Erregernachweis führen § 44 IFSG.
Für die Mündliche gibt es folgendes zu beachten (da gibt es ein paar fiese Fragen, z.B. zur Epiglottitis, 3-Tagesfieber, Erysipel..):
1. handelt es sich um einen Notfall -- ja: Klinik
nein: 2. handelt es sich um ein Behandlungsverbot.-- ja: Arzt
nein: 3. ist der EInsatz von verschreibungspflichtigen Medikamenten notwendig bzw. der Einsatz von schulmedizinischen Gerätschaften (z.B. MRT): ja: Arzt & HP begleitend
nein: HP
Dieses immer wieder "mental" durchspielen, dann ist man relativ gewappnet.
Zum Erythem:
Denkt auch ( selbst wenn es hier nicht wirklich sein kann) an GEschlechtskrankheiten, Kinderkrankheiten und unerwünschte Nebenwirkungen..??
LG,
V.