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Verschreibungspflicht für Procain und Lidocain
#1
Seit 1.4.06 ist die parenterale Anwendung von Lokalanästhetika verschreibungspflichtig. Von der Verschreibungspflicht sind allerdings Procain und Lidocain in einer Konzentration von bis zu 2% zur intracutanen Anwendung an der gesunden Haut ausgenommen. Andere Arzneistoffe dürfen nicht in dem Fertigpräparat enthalten sein!!
Fa. Steigerwald gibt "Steigerwald Procain 0,5% und 1%" heraus, die Fa. Pascoe die Pasconeural-Injektopas-Präparate. Da diese beiden Firmen, die Anwendungsgebiete hierbei auf die intracutane Anwendung beschränkt haben, kann der HP diese völlig legal über die Apotheke beziehen.
Bei der intracutanen Anwendung ist für den HP zu beachten:

Zitat: Er muss den Patienten über die Ziele und Risiken der Therapie aufklären, d.h. also über mögliche allergische Reaktionen, Blutdrucksenkung bis Schock und ZNS-Wirkungen wie Seh-, Hör-, Sprachstörungen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Muskelzuckungen, Krämpfe, Coma, zentrale Atemlähmung.

Er muss das notwendige Instrumentarium und die Medikamente für eine Notfalltherapie bereithalten.

Für die Schüler der HP-Schule-Richter gilt, dass der Kurs "Neuraltherapie" nun entsprechend angepasst angeboten wird mit den obengenannten Anwendungsbeschränkungen.
Er heißt nun "Homöopathische Injektionen in Akupunkturpunkte". Es handelt sich um eine wirkungsvolle Alternative, mit der man eine doppelte therapeutische Wirksamkeit erreicht. Zum einen wirkt das homöopathische Komplexmittel, zum anderen setzt man über den Einstich der feinen Injektionsnadel in den Akupunkturpunkt noch eine zusätzlichen Heilreiz. Im Zuge dieses Kurses werden weitere in der Naturheilkunde wirksame Punkte vorgestellt, in die man ebenfalls Medikamente injizieren kann.
So wurde aus der Not eine Tugend gemacht!
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