Oben waren die Fragen nach Lagerung und Überprüfung der Vitalzeichen. Ich denke hier kann ich helfen da ich selber jahrelang Erste-Hilfe Dozent war.
Wir haben damals geholfen sich das so zu merken:
Schocklage ist bei folgenden Situationen nicht angebracht:
Bei Problemen in der Birne (Kopf)
Bei Problemen in der Brust
Bei Problemen im Becken
Bei Verletzungen der Beine
Bei Verletzungen der WirBelsäule
Bei Bewußtlosigkeit (das ist die sog. 6xB Regelung)
Bei einem bewußtlosen ist folgendes zu beachten:
Darf niemals alleine sein, immer in eine Rettungsdecke packen, es wird continuierlich die Atmung überprüft, die Pulsüberprüfung gibt es beim BEWUßTLOSEN definitiv NICHT mehr, wenn keine Atmung mehr vorhanden: HLW durchführen; 30:2 !
Die Berufsgenossenschaft schreibt vor das, sobald ein Angestellter in den Räumlichkeiten ist, ein Ersthelfer anwesend ist. Am besten übernimmt der Hp diese Tätigkeit. Als Ersthelfer gilt laut BG auch exam. Pflegepersonal. Die Kosten werden unterbestimmten Voraussetzungen werden auch die Ausbildungsgebühren in Höhe von ca. 30.- € von der Berufsgenossenschaft übernommen (siehe auch www.bg-qseh.de hier)...
Viele Grüße
Markus
Hallo !
Oben waren die Fragen nach Lagerung und Überprüfung der Vitalzeichen. Ich denke hier kann ich helfen da ich selber jahrelang Erste-Hilfe Dozent war.
Wir haben damals geholfen sich das so zu merken:
Schocklage ist bei folgenden Situationen nicht angebracht:
Bei Problemen in der Birne (Kopf)
Bei Problemen in der Brust
Bei Problemen im Becken
Bei Verletzungen der Beine
Bei Verletzungen der WirBelsäule
Bei Bewußtlosigkeit (das ist die sog. 6xB Regelung)
Bei einem bewußtlosen ist folgendes zu beachten:
Darf niemals alleine sein, immer in eine Rettungsdecke packen, es wird continuierlich die Atmung überprüft, die Pulsüberprüfung gibt es beim BEWUßTLOSEN definitiv NICHT mehr, wenn keine Atmung mehr vorhanden: HLW durchführen; 30:2 !
Die Berufsgenossenschaft schreibt vor das, sobald ein Angestellter in den Räumlichkeiten ist, ein Ersthelfer anwesend ist. Am besten übernimmt der Hp diese Tätigkeit. Als Ersthelfer gilt laut BG auch exam. Pflegepersonal. Die Kosten werden unterbestimmten Voraussetzungen werden auch die Ausbildungsgebühren in Höhe von ca. 30.- € von der Berufsgenossenschaft übernommen (siehe auch www.bg-qseh.de hier)...
Viele Grüße
Markus
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !